HCI Shipping Select XVIII: Keine Ausschüttung, stattdessen Geldbedarf

HCI Shipping Select XVIII: Keine Ausschüttung, stattdessen Geldbedarf
31.10.2012554 Mal gelesen
Anstatt die erste Ausschüttung von dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII zu erhalten, werden dessen Anleger aufgefordert, sich an der finanziellen Unterstützung eines Fondsschiffs zu beteiligen.

2012 hätte den Anlegern der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XVIII die erste Ausschüttung des 2006 aufgelegten Dachfonds bescheren sollen. Stattdessen sehen sich die Anleger mit einer Geldforderung konfrontiert, da das Containerschiff MS Mark Twain ohne finanzielle Unterstützung am Ende des Jahres von der Insolvenz bedroht ist. Der Fonds HCI Shipping Select XVIII verfügt neben der MS Mark Twain über drei weitere Containerschiffe (MS Allise, MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum).

 

Angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung wird deutlich, dass Schiffsfonds als Unternehmen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Schifffahrtsmarkts unterworfen sind. Da sich die Schiffe eines Fonds auf dem Markt behaupten müssen, sind Schiffsbeteiligungen keine verlässlichen oder sicheren Kapitalanlagen. Im Gegenteil - aus der unternehmerischen Natur ergeben sich Risiken wie das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Anlageberatung muss sowohl Chancen als auch Risiken realistisch darstellen

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XVIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen:

www.schiffsfonds.eu

 

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