MPC MS Miro Star – Was können Anleger angesichts ausfallender Ausschüttungen unternehmen?

MPC MS Miro Star – Was können Anleger angesichts ausfallender Ausschüttungen unternehmen?
24.10.2012283 Mal gelesen
Erneut müssen die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Miro Star auf Ausschüttungen verzichten. Anleger können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Bei einer Vielzahl von Schiffsfonds mussten und müssen sich deren Anleger mit Nullrunden bei den Ausschüttungen abfinden. Im Fall des 2004 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Miro Star mussten dessen Anleger nach mehreren Jahren mit erwartungsgemäßen Ausschüttungen sich seit der ersten reduzierten Ausschüttung für das Jahr 2009 mit einem zweimaligen Ausfall abfinden.

 

Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Schiffsfonds keineswegs verlässliche Kapitalanlagen sind. Unternehmensbeteiligungen - um nichts anderes handelt es sich bei einem Schiffsfonds - sind auf wirtschaftlichen Erfolg angewiesen. Über diese und weitere Kennzeichen des Fonds MPC MS Miro Star mussten Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.

 

Anleger mussten vor der Investitionsentscheidung umfassend informiert werden

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers berücksichtigt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die beispielsweise sicher ist. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet. Neben diesen Risiken verfügt der Schiffsfonds MPC MS Miro Star über mit besonderen Risiken behaftete Kredite in japanischen Yen. Der Schiffsfonds nahm diese Kredite einst bei einem Kurs von 135 Yen je Euro auf. Seit der Finanzkrise vollzog der Kurs des Yen allerdings einen Höhenflug, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung der Yen-Kredite.

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

 

Schadensersatz bei Falschberatung

 

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds MPC MS Miro Star bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Miro Star sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Schiffsfonds

 

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