MPC MS Manet Star - Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger

MPC MS Manet Star - Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger
10.10.2012388 Mal gelesen
Für die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Manet Star ist erneut Verzicht angesagt, da Ausschüttungen zum wiederholten Mal ausfallen. Anleger können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen.

Über mehrere Jahre hinweg konnten die Anleger des 2003 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Manet Star gleichmäßig hohe Ausschüttungen verbuchen. Dies änderte sich jedoch mit dem Beginn der Schifffahrtskrise, die den Anlegern des MPC MS Manet Star zunächst eine reduzierte Auszahlung einbrachten. Die Ausschüttungen für die Jahre 2010 und auch 2011 wurden gestrichen. Diese Entwicklung zeigt, dass Schiffsfonds keine verlässlichen Kapitalanlagen sind.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Wurde Anlegern die Investition in den Schiffsfonds MPC MS Manet Star als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Dennoch wurden Schiffsbeteiligungen in der Vergangenheit immer wieder auch auf Sicherheit bedachten Anlegern empfohlen. Dabei handelt es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken, wozu das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko zählen. Solche Risiken sind aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge zu vereinbaren.

 

Neben diesen Risiken verfügt der Schiffsfonds MPC MS Manet Star - wie viele andere Schiffsfonds auch - über mit besonderen Risiken behaftete Kredite in japanischen Yen. Der Schiffsfonds nahm diese Kredite einst bei einem Kurs von 136 Yen je Euro auf. Im Zuge der Finanzkrise vollzog der Kurs des Yen einen Höhenflug, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung des Yen-Kredits. Doch eine zutreffende und umfassende Risikoaufklärung ist nicht die einzige Pflicht bei einer Anlageberatung. Diese muss anleger- und anlagegerecht sein. Um dies zu erreichen, muss eine Anlageberatung in zwei Schritten ablaufen.

 

Anlageberatung muss realistisch über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds MPC MS Manet Star, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Manet Star sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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