HCI MS Serena – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung – Fachanwalt klagt

HCI MS Serena – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung – Fachanwalt klagt
10.10.2012272 Mal gelesen
Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und eignen sich daher nicht für Anleger, die eine sichere Kapitalanlage wünschten. Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Besonders rosige Perspektiven bieten sich dem Schiffsfonds HCH MS Serena in der Schifffahrtskrise nicht. So kann das Schiff der 2009 aufgelegten Schiffsbeteiligung nur geringe Charterraten einnehmen. Im Leistungsbericht 2011, der im Herbst 2012 erschien, wird ausgeführt, dass daher sogar die Tilgung des Kredits im Jahr 2011 nicht mehr erbracht werden konnten. Es wird ein weiterer Kapitalbedarf des Schiffsfonds HCI MS Serena angesprochen.

 

Anleger des HCI MS Serena, die nicht einfach abwarten wollen, welches Schicksal die Schifffahrtskrise und die Verhandlungen mit den finanzierenden Banken für ihre Kapitalanlage bereithalten, können ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Serena durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Ansatzpunkt für eine solche Prüfung ist die Anlageberatung.

 

Anlageberatung musste anleger- und anlagegerecht sein

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI MS Serena von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI MS Serena, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI MS Serena sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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