MPC Offen Flotte (Santa-B Schiffe) - Sparkasse Hannover unterliegt in erster Instanz und muss Schadensersatz leisten

Wirtschaft und Gewerbe
02.10.2012546 Mal gelesen
Das Landgericht Hannover hat dem Anleger Schadensersatz zuerkannt. Der Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige Ausschüttung leistete.

Aufatmen für Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte). Das Landgericht Hannover hat einem Anleger Schadensersatz zuerkannt, weil die Sparkasse Hannover diesem verschwiegen hatte, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen im Zusammenhang mit dieser von ihr empfohlenen Beteiligung erhalten hat.

Der Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige Ausschüttung leistete. Nun muss die Sparkasse die praktisch wertlose Beteiligung übernehmen und ihrem Kunden seine Einlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerstatten. Außerdem hat sie ihn von weiteren Ansprüchen und Schäden freizustellen.

Noch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass Anleger vor allem dann eine Chance haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und dann auch geltend machen.

Nach unseren Berechnungen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2012 Verjährung eintreten, jedenfalls soweit die Masse der Beratungsfehler davon betroffen ist. Das Verschweigen der Rückvergütungen (auch Kickbacks genannt) ist ja nur ein Mangel von vielen, die wir bei der Vielzahl von uns geprüfter Fälle festgestellt haben.

Daneben machen wir aber auch Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter des Fonds geltend, weil diese als die Vertragspartner der Anleger beim Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht auf Mängel des Emissionsprospekts aufmerksam machten.
Letzteres dürfte insbesondere für diejenigen Anleger von Interesse sein, die nicht von einer Bank oder Sparkasse beraten wurden, sondern von einem sog. freien Anlageberater. Nach wie vor gilt ja, dass diese Berater grundsätzlich nicht über Ob und Höhe einer Provision aufklären müssen.

Sollten noch Fragen verblieben sein, sprechen Sie uns gerne an!

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