HCI Shipping Select XIII – Fachanwalt klagt für falsch beratene Anleger Schadensersatz ein

HCI Shipping Select XIII – Fachanwalt klagt für falsch beratene Anleger Schadensersatz ein
27.09.2012334 Mal gelesen
Wurden Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIII bei der Anlageberatung über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Schiffsbeteiligung im Unklaren gelassen, können sie Schadensersatz beanspruchen.

Die Schiffsbeteiligung Shipping Select XIII wurde im Jahr 2005 von dem Fondsanbieter HCI Capital AG auf den Marktgebracht. Es handelt sich um einen Dachfonds, welcher sich an den Containerschiffen MS Hammonia Hamburg und MS Herma P beteiligt. Die Ausschüttungen des HCI Shipping Select XIII tendieren nach einem Ausfall wieder nach oben. Unabhängig von der aktuellen Lage des HCI Shipping Select XIII sollten Anleger bedenken, dass das Modell Schiffsfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignet.

 

Wurde den Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XIII als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsbeteiligungen sind Unternehmen, sodass eine Schiffsbeteiligung eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken ist. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage.

 

Schiffsbeteiligungen bergen Risiken wie das Totalverlustrisiko

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XIII hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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