MPC Santa R Schiffe: Kapitalerhöhung oder Notverkauf – Fachanwalt informiert über Schadensersatzansprüche

MPC Santa R Schiffe: Kapitalerhöhung oder Notverkauf – Fachanwalt informiert über Schadensersatzansprüche
14.08.2012408 Mal gelesen
Der Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe fordert seine Anleger auf, erneut Geld zu zahlen. Ansonsten drohe der Notverkauf eines oder mehrerer Schiffe. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Rechte und Ansprüche der Anleger. Drohende Verjährung von Ansprüchen!

Es ist eine erneute Schreckensnachricht für die Anleger der Schiffsbeteiligung Santa R Schiffe des Anbieters MPC. Sie werden aufgefordert, dem Schiffsfonds weiteres Geld in Höhe von 19,75 % des Anlagebetrags zur Verfügung zu stellen. Insgesamt werden laut Fondstelegramm für die Sanierung des MPC Santa R Schiffe weitere 19 Mio. Euro benötigt. Sollten die Anleger nicht zahlen, wird der Notverkauf "eines oder mehrerer" Fondsschiffe in Aussicht gestellt. Keine leichte Entscheidung für die Anleger, zumal dies bereits die zweite, erhebliche Forderung des Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe ist.

 

Notverkauf "eines oder mehrerer" Schiffe angedroht

 

Die Anleger konnten in den Jahren 2001 und 2002 in den Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe investieren. Der Fonds legte das Geld der Anleger in 7 Einschiffsgesellschaften an, die 7 Containerschiffe betreiben. Es handelt sich um die Schiffe MS Santa Rafaela, MS Santa Rebecca, MS Santa Ricarda, MS Santa Roberta, MS Santa Romana, MS Santa Rosanna und MS Santa Rufina. Alle Frachter wurden im Jahr 2002 in Dienst gestellt. Anlegern wurde die Investition in einen Schiffsfonds oftmals als sichere Geldanlage und Steuersparmodell angepriesen. Dabei gibt es für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des MPC Santa R Schiffe neben den aktuellen, hochbedrohlichen Entwicklungen noch weitere Ungewissheiten, die ebenfalls finanziellen "Sprengstoff" bergen.

 

Von den Krediten in japanischen Yen kann dem MPC Santa R Schiffe finanzielles Ungemach drohen. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar - der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird - ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

 

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

 

Anleger des MPC Santa R Schiffe können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, ob verlustfreie Ausstiegsmöglichkeiten bestehen. Es kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des MPC Santa R Schiffe wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Beispielsweise wurden Anleger nicht immer über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Einem Schiffsfonds wie dem MPC Santa R Schiffe wohnt wie jedem Unternehmen Verlustrisiken inne, wie sie sich jetzt realisieren könnten. Dieses Risiko widerspricht aber dem Konzept einer sicheren Geldanlage. Auch versäumten Banken und Anlageberater in vielen Fällen, die Anleger auf Provisionen hinzuweisen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds oft und üppig flossen.

 

Drohende Verjährung von Ansprüchen

 

Wurden Anleger des MPC Santa R Schiffe falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die in den Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe investierten, sollten aufgrund der drohenden Insolvenz daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um klären zu lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind. Anleger sollten nicht zu lange zögern, da die tagesgenau Verjährung von Ansprüchen droht! Anleger sollten daher prüfen, an welchem genauen Datum im Jahr 2002 sie ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe erwarben.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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