HCI Shipping Select 26: Anleger der Schiffsbeteiligung sollen über Verkauf von Schiffen abstimmen

HCI Shipping Select 26: Anleger der Schiffsbeteiligung sollen über Verkauf von Schiffen abstimmen
02.08.2012400 Mal gelesen
Bei der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 26 sollen die Anleger über den Verkauf von Schiffen abstimmen. Der Schiffsfonds kämpfte in den vergangenen Monaten mit vielen Problemen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Anlegern, die sich hiermit nicht abfinden wollen, Beratung an.

Es wird ein neues Kapitel aufgeschlagen in der Tragödie rund um den Schiffsfonds HCI Shipping Select 26. Jetzt soll eine Abstimmung der Anleger über den Verkauf von Schiffen geplant sein. Es scheint, als spitze sich die Lage HCI Shipping Select 26 immer weiter zu. Dabei wurden die Anleger des Schiffsfonds im Lauf der letzten Monate wahrlich mit genug Hiobsbotschaften konfrontiert.

 

Schiffsfonds kämpft 2012 auf breiter Front mit Problemen

 

Anfang 2012 mussten vier der acht Tanker des HCI Shipping Select 26 Insolvenz anmelden.. Bereits im Frühjahr 2012 wurden finanzielle Schwierigkeiten des Charterers The Sanko Steamship bekannt, welche die übrigen vier Tanker des Fonds betrafen. Im Juli 2012 mündeten die Schwierigkeiten der Reederei in die Zahlungsunfähigkeit. Die Situation des Reeders The Sanko Steamship ist ebenfalls Gegenstand der aktuellen Information über die Lage der Schiffsbeteiligung.

 

Der 2008 aufgelegte Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 investierte nicht direkt in konkrete Schiffe, sondern in Beteiligungsgesellschaften, die ihrerseits Tankschiffe betreiben. Die 65 Mio. Euro, die die Anleger in den HCI Shipping Select 26 investierten, wurden auf acht Schiffsbeteiligungen verteilt. Die Hälfte der Schiffe sind Produkten- und Chemikalientanker namens Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain. Diese Schiffe mussten bereits Insolvenz anmelden. Daneben gibt es noch 4 Plattformversorger namens Hellespont Daring, Hellespont Dawn, Hellespont Defiance und Hellespont Drive.

 

Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?

 

Anleger des HCI Shipping Select 26, die sich angesichts der geballten Schreckensnachrichten von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch vor der Investition in den HCI Shipping Select 26 überprüft werden.

 

Häufig versäumten Bankberater und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Viele Anleger waren im Unklaren darüber, dass den Beteiligungsgesellschaften wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Und es gibt noch weitere Risiken bei Schiffsbeteiligungen, weswegen Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind! Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.

 

Haben Bankberater oder Anlageberater falsch beraten, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select 26 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 überprüfen zu lassen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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www.schiffsfonds.eu