CS Euroreal: Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger und Klagen auf Schadensersatz

CS Euroreal: Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger und Klagen auf Schadensersatz
05.07.2012375 Mal gelesen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Interessengemeinschaft für Anleger des aufgelösten Immobilienfonds CS Euroreal. Anleger können auch ihre individuellen Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.

Nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal müssen dessen Anleger sich ein weiteres Mal in Geduld üben. Bereits während der zwei Jahre andauernden Aussetzung der Anteilsrücknahme konnten sie nicht jederzeit auf ihr Geld zugreifen, wie es ihnen bei der Investition versprochen wurde. Auch zukünftig werden die Anleger des CS Euroreal noch eine Weile auf ihr Geld warten müssen. Zwar wurde ihnen in diesen Tagen ein Betrag von 4,30 Euro je Anteil ausgezahlt, aber die weiteren Auszahlungen im Rahmen der fünfjährigen Abwicklung finden im halbjährlichen Rhythmus statt. Wie viel Geld der CS Euroreal bei diesen Terminen jeweils auszahlen wird, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management die Fondsimmobilien veräußern kann.

 

Interessengemeinschaft

Eine Möglichkeit ist ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Schadensersatzklagen

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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