AXA Immoselect – Was können Anleger gegen ausfallende Auszahlungen unternehmen?

AXA Immoselect – Was können Anleger gegen ausfallende Auszahlungen unternehmen?
29.06.20121101 Mal gelesen
Die Abwicklung des aufgelösten offenen Immobilienfonds AXA Immoselect war für dessen Anleger bislang nicht besonders erfreulich. Gleich die erste Auszahlung fiel aus. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Hilfe für betroffene Anleger.

Nachdem bereits die erste Auszahlung im Rahmen der mehrjährigen Abwicklung des AXA Immoselect ausfiel, da der offene Immobilienfonds selbst Geld benötigt, ist auch die weitere Entwicklung nicht ermutigend. Im Monatsbericht Mai 2012 wird vom Management des AXA Immoselect bekanntgegeben, dass sich der Wert der Fondsimmobilien bei einer Bewertung um 10 % verringert habe. Zudem sei bei dem Fondsobjekt in Rijswijk/Niederlande der Mietvertrag  zum Ende des Jahre 2015 gekündigt worden, ein Nachmieter werde gesucht. Keine unbedingt ideale Voraussetzung für einen Verkauf dieser Immobilie. Angesichts dieser Nachrichten bleibt abzuwarten, wie die nächste Auszahlung des AXA Immoselect ausfallen wird.

 

Hilfe für Anleger

 

Was können Anleger des AXA Immoselect, die nicht weiter in der Abwicklung "gefangen" sein möchten, unternehmen? Anleger haben die Möglichkeiten, dass sie individuell auf Schadensersatz klagen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den AXA Immoselect investierten. Bei der Beratung von Anlegern, die in diesen offenen Immobilienfonds investierten, zeigt sich immer wieder, dass die Gespräche zur Anlageberatung erhebliche Defizite und Fehler aufweisen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz von den beratenden Banken oder Anlageberatern fordern. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem AXA Immoselect und kennt deren spezielle Problematiken. Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect sollten daher nicht zögern, sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zu wenden.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite AXA Immoselect

 

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