SEB Immoinvest nach der Auflösung: Interessengemeinschaft als Alternative zur Abwicklung

SEB Immoinvest nach der Auflösung: Interessengemeinschaft als Alternative zur Abwicklung
26.06.2012450 Mal gelesen
Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest.

Nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest folgt die jahrelange Abwicklung. Für Anleger, die einst von einer jederzeitigen Verfügbarkeit ihres angelegten Geldes ausgingen, ist dies eine sehr lange Wartezeit. Im Rahmen der Abwicklung sollen im Halbjahresrhythmus die Erlöse aus den jetzt anstehenden Immobilienverkäufen an die Anleger ausgeschüttet werden. Doch zunächst werden die Anleger des offenen Immobilienfonds auf die Auszahlung Juni 2012 konzentrieren. Danach werden die regulären Abwicklungsauszahlungen aufgenommen.

 

Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der jahrelangen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

 

Interessengemeinschaft für Anleger von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern, die weder an der Abwicklung teilnehmen möchten noch an der Börse verkaufen möchten, verschiedene Alternativen aufzeigen. Zum Beispiel kann für Klagen auf Schadensersatz gegen die Banken oder Berater das individuelle Anlageberatungsgespräch überprüft werden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen sehr oft Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

 

Weiterlesen unter

Infoseite SEB Immoinvest (mit Informationen über die Interessengemeinschaft)


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