KGAL Property Class Value Added 1 – Hilfe für Anleger

KGAL Property Class Value Added 1 – Hilfe für Anleger
24.06.2012473 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger.

Für die Anleger war die Investition in den geschlossenen Immobiliendachfonds KGAL Property Class Value Added 1 nicht das ganz große Los. Denn die Anleger müssen erhebliche Wertverluste zur Kenntnis nehmen: So ist der Wert einer Beteiligung am KGAL Property Class Value Added 1 nur noch ein Drittel dessen wert, was die Anleger ursprünglich zahlten. Bei einer Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro ist dies für die Anleger des Immobilienfonds bitter. Der Dachfonds investiert in sechs Zielfonds: CB Richard Ellis Strategic Partners Europe Fund III, European Property Investors Special Opportunities Fund, Peakside Real Estate Fund, Pramerica European Emerging Economies Fund, RREEF European Value Added Fund I und Tishman Speyer European Real Estate Venture VI. Der KGAL Property Class Value Added 1 wurde zum Beispiel von der Hypovereinsbank seit 2007 vertrieben.

Was können Anleger unternehmen?

Was können Anleger des KGAL Property Class Value Added 1, die sich mit der aktuellen Situation nicht abfinden wollen, unternehmen? Die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern Möglichkeiten und Chancen aufzeigen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anlegern des KGAL Property Class Value Added 1 ein verlustfreier Ausstieg aus dem geschlossenen Immobiliendachfonds ermöglicht werden kann. Ein möglicher Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist eine Überprüfung, ob die Anlageberatung durch die Hypovereinsbank oder sonstige Berater in Ordnung war. Oder ob sie - wie so häufig - Fehler und Defizite aufwies.

Zu den typischen und häufig auftretenden Fehlern einer Anlagerberatung gehört, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds wie dem KGAL Property Class Value Added 1als Baustein einer sicheren Altersvorsorge angepriesen wurde. Auch zählen geschlossene Immobiliendachfonds nicht zu den sicheren Geldanlagen, da Immobilienfonds Unternehmen sind, denen das Risiko des Totalverlusts des investierten Gelds innewohnt. Denn wirtschaftliche Probleme der Zielfonds wirken sich auf die Dachfonds aus. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört des weiteren, dass sie die Anleger nicht über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Haben die Berater der Hypovereinsbank oder Anlageberater diese oder ähnliche Pflichten verletzt, weil sie den Anlegern solche Risiken nicht erläuterten, bestehen gute Chancen für die Anleger des KGAL Property Class Value Added 1, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Fonds lösen können und Schadensersatz fordern können. Sollten Anleger des KGAL Property Class Value Added 1das Gefühl haben, dass sie in ihrem Anlageberatungsgespräch nicht vollumfänglich aufgeklärt wurden, sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

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