SEB Immoinvest – Was können Anleger nach dem Aus tun? – Alternativen: Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage

SEB Immoinvest – Was können Anleger nach dem Aus tun? – Alternativen: Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage
25.05.2012355 Mal gelesen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern nach dem Aus des SEB Immoinvest helfen. Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen sind Alternativen zur Abwicklung.

Ende und Aus. Das ist das Resultat der probeweisen Wiedereröffnung des SEB Immoinvest Anfang Mai. Da die Rückgabewünsche der Anleger am 07.05.2012 die liquiden Mittel des SEB Immoinvest bei weitem überforderten, wird der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest abgewickelt. In den SEB Immoinvest investierten vor allem Privatanleger, zum Beispiel Kunden der Volkswagen Bank. Das erhebliche Medieninteresse am von den Anlegern entschiedenen Schicksal des Fonds kühlt nach der Auflösung ab. So kurzlebig das Medieninteresse ist, so langwierig wird die Abwicklung, die für die Anleger gerade eben erst begonnen hat.

 

Bis zum April 2017 wird das Management den SEB Immoinvest abwickeln, indem es die Immobilien des Fonds veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der künftigen Ausschüttung hängt davon ab, wie erfolgreich das Management die Gebäude des offenen Immobilienfonds veräußert werden kann. Insgesamt verfügt der SEB Immoinvest über Immobilien im Wert von 6,1 Mrd. Euro. Doch bevor die Anleger sich mit den von Verkaufserlösen abhängigen, halbjährlichen Auskehrungen auseinandersetzen müssen, wird im Juni 2012 zunächst ein Fünftel des Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt. Da der Probehandelstag am 07.05.2012 scheiterte und die Verkaufsaufträge der Anleger nicht bedient wurden, werden zunächst die dafür nicht eingesetzten flüssigen Mittel ausbezahlt.

 

Auf die Anleger des SEB Immoinvest kommt nun die Jahre andauernde Abwicklung zu. Oder sie können andere Wege beschreiten, um sich von ihren Anteilen zu trennen. So können die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger bedenken, dass bei Börsenverkäufen Gebühren anfallen und dass der Kurs Schwankungen unterliegt. Ein Verkauf an der Börse kann daher zu Verlusten führen. Ob die Teilnahme an der Abwicklung oder der Börsenverkauf für Anleger, sich am Probehandelstag von ihren Anteilen am SEB Immoinvest trennen wollten, attraktiv sind, sei dahingestellt.

 

Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest

 

Eine Alternative zu den Unwägbarkeiten eines Börsenverkaufs und der langwierigen Abwicklung bietet die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

 

Hier weiterlesen:

Infoseite SEB Immoinvest (mit weiteren Informationen über die Interessengemeinschaft)

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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