KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG – Schadensersatz

KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG – Schadensersatz
18.03.2012772 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des Fonds.

Der Satz im Schreiben der KGAL vom 23.02.2012 ist kurz: "Derzeit gehen wir von einer dauerhaften Wertminderung des Portfolios aus." Dennoch dürfte er viele Anleger des Lebensversicherungsfonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG gehörig erschreckt haben. Grund für diese Neuigkeit ist, dass der Fonds rund 10 Mio. Euro abschreiben musste. Ein Summe, die ungefähr einem Fünftel des Eigenkapitals der Anleger entspricht! Für die Anleger des Lebensversicherungsfonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG stellt sich die Frage, wie es zukünftig weitergeht.

 

Die KGAL-Tocher ALCAS brachte in den Jahren 2004 und 2005 den Lebensversicherungsfonds Beteiligungsangebot 162 Lydana KG auf den Markt. Der Fonds deckte sich auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen mit "gebrauchte" US-Lebensversicherungen ein. Der Fonds übernahm für die Versicherten die Zahlung der Versicherungsbeiträge und bekam im Gegenzug bei einem Sterbefall die Versicherungssumme. 2.288 Anleger brachten Eigenkapital im Wert von rund 53 Mio. US-Dollar in den Fonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG ein.

 

Das weitere Schicksal des Fonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG war nicht besonders befriedigend für dessen Anleger. Bis zur ersten Ausschüttung vergingen 2 bzw. 3 Jahre.  2007 wurden rund 6 % des eingesetzten Kommanditkapitals an die Anleger ausgezahlt. Bislang wurden ausweislich des Leistungsberichts 2010 nur 7,3 % des Kommanditkapitals an die Anleger zurückgezahlt. Und jetzt wird es immer deutlicher, dass der finanzielle Engpass des Fonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG auch zukünftig Ausschüttungen verhindern könnte.

 

Der Leistungsbericht 2010 führt dazu wörtlich aus: "Insgesamt blieben die Versicherungsleistungen und damit die Entwicklung der Fondsgesellschaft hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Zukünftige Ausschüttungen sind weiterhin abhängig von zukünftigen Versicherungsleistungen

sowie der jeweils vorzuhaltenden Liquiditätsreserve für künftige Prämienzahlungen." Kurz gesagt sind KGAL/ALCAS und die Lydana KG sich sicher, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds bis auf weiteres enttäuscht werden. Im schlimmsten Fall könnte sogar der Totalverlust des investierten Kapitals drohen.

 

Die Probleme, die momentan vielen Lebensversicherungsfonds zu schaffen machen, scheinen den Fonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG ebenfalls heimzusuchen. Die Prognosen hinsichtlich der Lebenserwartung der Versicherten waren zu niedrig angesetzt. Dass weniger Versicherte als erwartet verstorben sind, ist - so makaber es klingt - schlecht für die Geschäfte. Denn die Fonds müssen länger die Beiträge für die Versicherten entrichten während gleichzeitig auf der Einnahmenseite die Versicherungsboni ausfallen.

 

Die Zukunft des Lebensversicherungsfonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG ist ungewiss. Deshalb sollten dessen Anleger erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen, um weitere Handlungsmöglichkeiten ausloten zu können. Einen Ansatzpunkt bietet die Anlageberatung. Häufig versäumten Banken oder Anlageberater die Anleger über Risiken und den unternehmerischen Charakter der Kapitalanlagen aufzuklären. Auch müssen die Prospekte, in denen der Lebensversicherungsfonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG beschrieben und dargestellt wird, gewissen Mindeststandards entsprechen.

 

Haben Bank oder Anlageberater gegen diese Aufklärungs- und Hinweispflichten verstoßen, haben sie eine weder anlegergerechte noch anlagegerechte Falschberatung durchgeführt. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen, dass die Anleger des Fonds KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG sich von ihrer Kapitalanlage lösen können und Schadensersatz, bestenfalls nebst Zinsen, fordern können. Anleger des KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 162 Lydana KG, die jetzt nicht tatenlos die weitere Entwicklung abwarten wollen, sollten nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Weiterlesen zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger:

Lebensversicherungsfonds Infoportal

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