KanAm Grundinvest – Börsenverkauf? Teilnahme an Liquidation? Alternativen? Hilfe für Anleger

KanAm Grundinvest –  Börsenverkauf? Teilnahme an Liquidation? Alternativen? Hilfe für Anleger
17.03.2012478 Mal gelesen
KanAm Grundinvest Abwicklung, was Anleger tun können!

Vor 2 Wochen wurden das Aus des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest bekanntgegeben. Das Rauschen im (Zeitungs)Blätterwald ist seitdem etwas abgeflaut, da die Presse sich auf die beiden offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest konzentriert. Bei diesen beiden Fonds steht im Mai 2012 die Entscheidung an, ob sie wiedereröffnet werden oder wie der KanAm Grundinvest ebenfalls aufgelöst werden.

 

Verschiedene Handlungsmöglichkeiten

 

Die Anleger des KanAm Grundinvest können entscheiden, ob sie an der Liquidation teilnehmen, ihre Anteile an der Börse verkaufen oder Alternativen suchen. Bei der Teilnahmen an der Liquidation, die bis Ende 2016 andauern soll, erhalten die Anleger halbjährlich Auszahlungen aus den Verkäufen der Immobilien des KanAm Grundinvest. Die erste Ausschüttung, die in diesen Tagen erfolgen soll, hat nach Angaben der KanAm Gruppe ein Gesamtvolumen von 200 Mio. Euro; pro Anteil werden etwa 2,80 Euro ausgezahlt.

 

Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist ebenfalls möglich. In einem Kommentar vom 09.03.2012 in der Onlineausgabe des Magazins Cash, konstatiert der stellvertretende Geschäftsführer der Hamburger Börse Kay Homann, dass mit den Anteilen an dem Fonds KanAm Grundinvest eifrig gehandelt werde. Allerdings müssten die Anleger Abschläge von 25 % und mehr hinnehmen, sodass ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt nach Einschätzung von Homann nicht optimal ist.

 

Anleger des KanAm Grundinvest klagen auf Schadensersatz

 

Eine Alternative zum Gang an die Börse und zur Teilnahme an der langwierigen Abwicklung ist die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüft werden. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß war oder ob sie nicht anleger- und anlagegerecht und damit falsch war. Es ist immer wieder festzustellen, dass Anleger nicht hinreichend über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden.

 

Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger des KanAm Grundinvest gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits erste Schadensersatzklagen für Anleger des KanAm Grundinvest eingereicht. Daher sollten Anleger, die ebenfalls in den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest investierten, nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an KanAm Grundinvest überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen:

KanAm Grundinvest Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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