Die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select VII sind es gewohnt, dass ihre Kapitalanlage Sorgen bereitet. Nach der Insolvenz der Beluga Shipping, welche die Schiffes von HCI Shipping Select VII gechartert hatte, zeichnet es sich für die Anleger immer deutlicher ab, dass sie ihr in HCI Shipping Select VII investiertes Geld wohl nicht mehr wiedersehen werden. Dennoch können sich für die HCI-Anleger noch Wege und Möglichkeiten eröffnen, dem vollständigen Verlust ihres Kapitals entgegenzuwirken.
HCI, eines der größten börsennotierten Emissionshäuser, platzierte 2003 den Schiffsfonds HCI Shipping Select VII auf dem Markt. Das Jahr 2011 stellte sich als Jahre voller Unwägbarkeiten für die HCI Shipping Select-Schiffsfonds dar. Die Schiffsfonds HCI Shipping Select XV, 26 und 28 sorgten binnen weniger Monate mehrmals für negative Schlagzeilen wegen drohender Nachteile für die Anleger. Nun reiht sich HCI Shipping Select VII (erneut) in diese traurige Routine ein.
Die Insolvenz von Beluga Shipping im März 2011 stellt den Beginn der neuerliche Schwierigkeiten für Schiffsfonds von HCI Shipping Select dar. Die Insolvenz des Charterers führte dazu, dass HCI Shipping Select VII die ursprünglich anvisierten Erträge einfahren kann. Ersatzaufträge für die Fondsschiffe zu bekommen, wird nicht problemlos möglich sein, da die Schifffahrtsindustrie sich in einer Krise befindet. Im Zuge der Wirtschaftskrise brach die Nachfrage nach Schiffstransporten zusammen, während gleichzeitig neue Schiffe, die von Fonds vor der Krise bestellt wurden, auf den Markt drängten. Die Prognosen für die Zukunft des Schiffsfonds HCI Shipping Select VII dürften von daher eher verhalten ausfallen.
Die Anleger von HCI Shipping Select VII können stattdessen selbst aktiv werden für die Rettung ihrer eingesetzten Gelder und müssen nicht tatenlos abwarten, wie es mit HCI Shipping Select VII weitergeht. Eine rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Rechtsanwalt kann Wegen und Möglichkeiten ausloten.
Einen Ansatzpunkt bieten die Aufklärungs- und Hinweispflichten der Banken und Anlageberater. Anleger müssen im Rahmen der Anlageberatung ausführlich über Risiken und Funktionsweise ihres Schiffsfonds aufgeklärt werden. Des weiteren müssen Banken oder Anlageberater gegenüber den Anlegern beispielsweise offenlegen, ob sie für die Vermittlung des Anlageprodukts Provisionen erhalten. Auch die Prospekte, in denen der Schiffsfonds HCI Shipping Select VII beschrieben und dargestellt wird, müssen gewisse Mindestkriterien erfüllen. Häufig ist dort zu beanstanden, dass nicht hinreichend gekennzeichnet wurde, in welchem Umfang das Geld der Anleger nicht
für den Kauf der Schiffe verwendet wurde, sondern anderweitige Forderungen damit beglichen wurden.
In den Anlageberatungen, die bereits einige Jahre in der Vergangenheit liegen, verletzten Banken oder Anlageberater häufig ihre Hinweis- und Aufklärungspflichten. Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select VII bietet sich deshalb eine gute Chance, sich deswegen von ihrer Anlage lösen zu können. Für den Fall, dass die Kapitalanlage rückabgewickelt wird, können Anleger von HCI Shipping Select VII Schadensersatz von den beratenden Banken oder Beratern verlangen. Um die Möglichkeiten und Wegen, was Anleger von HCI Shipping Select VII unternehmen können, vollständig ausloten zu können, sollten sie sich an einen in Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt wenden und diesen mit der Überprüfung ihrer Anlage betrauen.
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