HSC Optivita UK VII – Was Anleger tun können

HSC Optivita UK VII – Was Anleger tun können
25.02.20121024 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger von HSC Optivita Lebensversicherungsfonds.

Der Start ins Jahr 2012 war für die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK VII mit einer Enttäuschung verbunden. HSC informierte die Anleger des Fonds, dass die Ausschüttungen nicht den Prognosen entsprechen werden. Eigentlich war vorgesehen, dass die Anleger vom HSC Optivita UK VII zu diesem Zeitpunkt bereits 21,5% ihrer Kommanditeinlage in Form von Ausschüttungen zurückerhalten haben sollten. Bislang haben sie nur etwa ein Drittel dieses Betrags erhalten, nämlich etwa 7% ihres eingezahlten Geldes.

Die Hanseatische Sachwert Concept GmbH, welche eine Tochtergesellschaft der HCI Gruppe ist,  platzierte 2007 den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK VII auf dem Markt. Eigenkapital im Wert von ca. 50 Mio. Euro wurde von den Anlegern in den Fonds eingebracht. HSC Optivita UK VII erwarb etwa 3.900 Police britischer Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

Die reduzierten Ausschüttungen sind vermutlich durch die Finanzkrise verursacht, die den Lebensversicherungsfonds mit britischen Policen schwer zu schaffen machte und auch immer noch macht. Beim Start des Lebensversicherungsfonds ging HSC Optivita UK VII davon aus, dass britische Lebensversicherungen besonders viel wert sind. So wird im Kurzprospekt besonders darauf hingewiesen, dass die Bonität von britischen Lebensversicherungsgesellschafte gesichert sei. Auch war das Niveau der Schlussboni in Großbritannien hoch.  Auf der Grundlage diese Merkmale  wurde die Kalkulation von HSC Optivita UK VII durchgeführt.

Die Finanzkrise stellte die Rahmenbedingungen für britische Lebensversicherung auf den Kopf. Die Schlussboni sanken dramatisch. Die Rückkaufswerte verminderten sich ebenfalls. Der Kalkulation von HSC Optivita UK VII wurde, wie bei so vielen Lebensversicherungsfonds auch, ein Strich durch die Rechnung gemacht. Eine Vielzahl von Lebensversicherungsfonds geriet deswegen in eine finanzielle Schieflage, von der sie sich nur langsam erholen.

Eine Auswirkung der veränderten britischen Lebensversicherungen sind die verminderten Ausschüttungen für die Anleger vom HSC Optivita UK VII. So hätten im Jahr 2011 bereits 21,5 % des eingelegten Kommanditkapitals an die Anleger ausgeschüttet sein sollen. Tatsächlich wiederbekommen haben die Anleger bisher aber lediglich 7 % ihres Kapitals. HSC Optivita UK VII bleibt damit erheblich hinter den Versprechungen zurück.

Besonders bitter für die Anleger: Sowohl der Geschäftsführer von HSC Optivita UK VII als auch die Treuhand erhielten hohe Vergütungen.Zusammengerechnet sollen rund 390.000 Euro an Geschäftsführer und Treuhand geflossen sein. In den Augen der Anleger von HSC Optivita UK VII ein unangemessener Betrag, insbesondere deshalb weil sie selbst gleichzeitig deutliche Einbußen hinnehmen mussten.

In jüngster Zeit wird auch Kritik am Geschäftsmodell der Lebensversicherungsfonds laut. Viele Menschen erscheint es bedenklich, wenn der frühe Tod eines Versicherten ein lukratives Geschäft für den Fonds darstellt, weil dieser dann höhere Zahlungen aus der Police kassieren kann.

Jene Anleger, die mit den reduzierten Ausschüttungen und der generell dürftigen Entwicklung des Fonds HSC Optivita UK VII nicht abfinden wollen, sollten in Erwägung ziehen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der Vergangenheit wurden bei der Anlageberatung von Banken oder Anlageberatern häufig Fehler begangen, die es den Anlegern erlauben können, sich von ihrer Fondsbeteiligung zu lösen und Schadensersatz von Banken oder Beratern zu erlangen. Auch kommt eine Prospekthaftung in Frage, wenn der Prospekt von HSC Optivita UK VII nicht den Mindeststandards entspricht. Anleger von HSC Optivita UK VII sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen.

Mehr Infos:

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HSC Opitvita Infoportal

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