DEGI International – Wie gehts nun weiter, Schadensersatz für Anleger

DEGI International – Wie gehts nun weiter, Schadensersatz für Anleger
25.02.2012538 Mal gelesen
Schadenersatz gegen Commerzbank und Allianz Bank, Rechtsanwälte vertreten Anleger.

Die Abwicklung von DEGI International dauert weiter an. Der offene Immobilienfonds wurde im November 2011 aufgelöst. In Vorfeld unterbreitete die Allianz den Anlegern ein fristgebundenes Angebot. Nun lief die Frist, innerhalb derer das Angebot der Allianz angenommen werden konnte, ab. Für Anleger von DEGI International, die dieses Angebot nicht angenommen haben, stellt sich die Frage, was sie nun tun können. Auch für Anleger, die kein Angebot erhalten haben (Depot nicht mehr bei der Allianz Global Investors oder der Allianz Bank, Kunden der Commerzbank oder anderer Banken).

 Das Angebot der Allianz sah vor, dass die Anteile von DEGI International zurückgenommen werden und dass die Anleger im Gegenzug je Anteil 42,79 Euro erhalten. Ein weiterer "Preis" war, dass die Anleger, die sich auf dieses Angebot einließen, auf jegliche Ansprüche gegenüber der Allianz verzichten sollten. Kein besonders gutes Angebot aus der Sicht einer Vielzahl von Anlegern. Den Anlegern, die aus diesem Grund davon absah, dieses Angebot anzunehmen, bleiben nur noch folgenden Handlungsmöglichkeiten: Das Ergebnis der Liquidation abwarten, die Anteile an der Börse zu verkaufen oder Schadensersatz zu fordern.

 Die weitere Liquidation soll folgendermaßen ablaufen: Die Immobilien des Fonds DEGI International sollen peu à peu verkauft werden. Die Anleger sollen halbjährlich Geld aus diesen Verkäufen erhalten, soweit diese gelingen. Die erste Auszahlung soll im April 2012 erfolgen. Über die Höhe der Auszahlung ist noch nichts bekannt. Die Verkäufe sollen bis zum Ende der Liquidation im Oktober 2014 weitergehen. Jene Immobilien, die bis dann nicht verkauft sind, gehen in das Vermögen der Commerzbank AG über. Sollten die Verkäufe schleppend erfolgen, könnte das zu Verlusten bei den Anlegern führen.

Eine weitere Möglichkeit für die Anleger von DEGI International ist es, die Anteile an der Börse zu verkaufen und dabei auf Kursgewinne zu setzen, um Verluste zu vermeiden Der Kurs der Anteile stieg in den letzten drei Monaten deutlich an, allerdings bewegt er sich nüchtern betrachtet momentan in etwa auf dem Niveau des (jetzt abgelaufenen) Allianzangebots. Zusätzlich werden bei Börsenverkäufen meist Gebühren o. ä. fällig. Der Verkauf der Anteile von DEGI International an der Börse ist daher mit Unsicherheiten behaftet, zumal die künftige Kursentwicklung offen ist. Im schlechtesten Fall könnten auf Anleger, die diesen Weg wählen, deutliche Verluste zukommen.

 

Eine dritte Möglichkeit: Anleger von DEGI International, die weder das Ergebnis der Liquidation abwarten wollen noch ihr Glück an der Börse versuchen möchten, können Schadensersatz wegen Falschberatung von der Bank fordern. Es gibt bereits Urteile gegen die Commerzbank, in denen festgestellt wird, dass die Allianzberater die Anleger von DEGI International falsch beraten haben. Die Anleger erhielten in diesen Fällen Schadensersatz in vollem Umfang. Es bestehen daher gute Chancen, dass auch in weiteren Fällen Schadensersatz zugebilligt wird. Anleger von DEGI International, die weder die langwierige Liquidation abwarten wollen und auch nicht von Kursentwicklungen abhängig sein möchten, sollten nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden und ihre Kapitalanlage DEGI International überprüfen zu lassen. Es sind bereits erste Urteile zugunsten von Anlegern ergangen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät hunderte Anleger des DEGI International gegen die Allianz Bank und die Commerzbank und hat umfassendes  Wissen zu dem Fonds und zu den Beratungen, die meist auf dieselbe Art und Weise abliefen: Risiken verschweigen und den DEGI International in den Himmel loben. Es laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen die Oldenburgische Landesbank (Allianz Bank) und die Commerzbank.

Weitere Informationen finden Sie hier:

DEGI International Infoportal

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