KanAm Grundinvest geschlossen – Wiedereröffnung oder Liquidation?

KanAm Grundinvest geschlossen – Wiedereröffnung oder Liquidation?
25.02.2012498 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger, Rechtsanwälte informieren.

Das Schicksal des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest entscheidet sich am 06.05.2012. An diesem Tag muss entschieden sein, ob der Immobilienfonds endgültig aufgelöst werden muss oder ob er wiedereröffnet werden wird. Die Anleger von KanAm Grundinvest sehen diesem Termin mit Bangen entgegen.

Im November 2001 wurde KanAm Grundinvest als offener Immobilienfonds von der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH auf den Markt gebracht. Seitdem gestaltet sich die Geschichte des Fonds recht wechselvoll. KanAm Grundinvest fiel wiederholt unter die Liquiditätsschwelle, wenn der Fonds über weniger als 5 % freie Mittel verfügte. Das hat die Schließung des Fonds zur Folge. Rund sieben Jahre nach der Eröffnung des Fonds kam es im Oktober 2008  zur ersten Schließung von KanAm Grundinvest. Für 8 Monate blieb der Fonds geschlossen. Im Juni 2009 konnten die Anleger erleichtert die Wiedereröffnung zur Kenntnis nehmen, jedoch sollten sich die Liquiditätsprobleme des Fonds wiederholen. Im Mai 2010, ein knappes Jahr später,  musste der Immobilienfonds KanAm Grundinvest zum zweiten Mal schließen. Die Schließung wurde 2011 verlängert.

Der Tag der endgültigen Entscheidung rückt näher. Am 06.05.2012 endet die maximale Schließungsdauer von 2 Jahren. Dann wird sich zeigen, ob KanAm Grundinvest wiedereröffnet werden kann oder ob der offene Immobilienfonds liquidiert werden muss. Von Seiten des Emissionshauses KanAm gibt es keinen Hinweis darauf, wie die Entscheidung im Fall KanAm Grundinvest ausfallen wird. Aktuell wird lediglich mitgeteilt, dass Verhandlungen zum Verkauf weiterer Objekte im Wert von rund 1,2 Mrd. Euro am laufen sind. Den Anlegern von KanAm Grundinvest dürfte noch deutlich das Schicksal des Schwesterfonds KanAm US-Grundinvest in Erinnerung sein, der als erster Fonds nach der Schließung nicht wiedereröffnet wurde, sondern aufgelöst wurde. Doch auch wenn der schlimmste Fall verhindert werden kann und die Wiedereröffnung gelingt, bleibt für die Anleger von KanAm Grundinvest ein schaler Nachgeschmack, da offene Immobilienfonds als solide und sichere Kapitalanlage angepriesen wurden.

Anleger von KanAm Grundinvest, die nicht weiter passiv abwarten möchten, wie sich die weitere Entwicklung des Fonds gestaltet, sollten erwägen, sich rechtlich beraten zu lassen. Wurden die Anleger bei der Anlageberatung nicht ausreichend auf die speziellen Risiken der offenen Immobilienfonds, zum Beispiel die Schließung, hingewiesen, stellt dies eine Falschberatung dar. Anleger wurden häufig auch nicht über Provisionen, die im Fall der Vermittlung des Anlageprodukts an Bank oder Anlageberater flossen (kick backs), aufgeklärt. Sollte die Bank oder der Anlageberater falsch beraten haben, steht den Anlegern deswegen ein Schadensersatzanspruch zu. Anleger von KanAm Grundinvest, die sich wehren wollen, sollten beachten, dass Ansprüche nach 3 Jahren verjähren. Im Fall einer Falschberatung können andere Fisten gelten. Angesichts des ungewissen Schicksals von KanAm Grundinvest sollten Anleger nicht zögern, ihre Kapitalanlage von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

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