Fiese Tricks – Nachträgliche Veränderung von Beratungsprotokollen.

Fiese Tricks – Nachträgliche Veränderung von Beratungsprotokollen.
24.02.2012658 Mal gelesen
Ich war lange skeptisch, wenn mir Mandanten berichteten, dass Sie gegenüber der Bank ganz sicher nicht geäußert hätten schon reichlich Erfahrung in Wertpapieren gesammelt zu haben. Nur zu oft kam und kommt es vor, dass Kunden aus falscher Verlegenheit Kenntnisse bejahen, die ihnen so eloquent von einem Bankberater untergeschoben werden.

Nahezu jeder Mandant wird in die zweithöchste Risikoklasse eingestuft. Eine Masche mit System? Bei einer auswärtigen Kundin hatte ich die Gelegenheit unerkannt als Begleiter bei dem Bankberatungsgespräch einer deutschen Grossbank dabei zu sein. Anfangs noch angetan von der zumindest in Ansätzen erkennbaren Umsetzung der neusten Verbraucherschutzrichtlinien, wurde spätestens bei den Produktvorschlägen und der unzureichenden Aufklärung über Kosten und Risiken klar - viel hatte sich seit dem Crash 2008 nicht getan.

Der Hammer war allerdings, dass zwei Wochen nach dem Beratungsgespräch - bei dem keines der angebotenen Produkte gekauft wurde - das Beratungsprotokoll mit der Einstufung in die Risikoklasse per Post kam. Es war versehen mit dem Hinweis, dieses müsse man noch unterschreiben, weil man es im Gespräch vergessen hätte.
Eine Formalie? Nein - zum Einen brauch kein Kunde ein Beratungsprotokoll unterschreiben. Er sollte stets darauf achten - jedenfalls immer dann, wenn ein Produkt auf die Beratung hin gekauft wird, dass die Dokumentation der Beratung von dem Berater unterschrieben wird.

Zum Anderen fand sich meine Mandantin, entgegen Ihrer in meinem Beisein getätigten Angaben, nunmehr in der zweithöchsten Risikoklasse wieder!

Banken versuchen offensichtlich aus ihren Kunden stets sehr erfahrene, risikobereite und wenig aufklärungsbedürftige Anleger werden zu lassen. Gute Beratung sieht anders aus.

Im Falle von Beratungspflichtverletzungen sind derartige Machenschaften angreifbar. Prävention ist natürlich besser!