Currency Related Swap (CRS) der HVB – Schadensersatz wegen Falschberatung gegen UniCredit Bank?

Currency Related Swap (CRS) der HVB – Schadensersatz wegen Falschberatung gegen UniCredit Bank?
30.01.2012911 Mal gelesen
Die HypoVereinsbank hat zahlreichen Anlegern hochspekulative Derivate mit dem Namen Currency Related Swap (CRS) empfohlen. Wie schon mit dem Spread Ladder Swap (CMS) und dem Cross Currency Swap (CCS) haben diese teilweise beträchtliche Verluste erlitten. Viele fordern Schadensersatz. Mit Recht?

Bei einem Currency Related Swap (CRS) handelt es sich um eine hochriskante Spekulation darauf, wie sich zwei Währungen zueinander zukünftig entwickeln werden. Bei den Currency Related Swaps, die die ehemalige HypoVereinsbank (HVB) und jetzige UniCredit Bank ihren Kunden oftmals empfahl, verliert der Bankkunde Geld, wenn der Schweizer Franken (CHF) gegenüber dem Euro (EUR) steigt. Und im Zuge der Eurokrise ist der Schweizer Franken ganz beträchtlich gestiegen. Die Schäden der Anleger aus diesem Termingeschäft gehen in die Millionen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der seit Jahren durch Swaps geschädigte Anleger gegen die UniCredit Bank vertritt, sieht bei der Beratung zum Currency Related Swap (CRS) oftmals ähnliche Pflichtverstöße wie bei der Beratung zum Cross Currency Swap (CCS) oder CMS Spread Ladder Swap (CMS): "Unserer Ansicht nach hätte dem Anleger im Zuge der Beratung vor Abschluss des Currency Related Swap mitgeteilt werden müssen, dass derartige Produkte einen anfänglichen negativen Marktwert und damit eine überwiegende Verlustwahrscheinlichkeit zu Lasten des Kunden haben. Dann wäre jedoch wohl kaum ein Kunde eine derart riskante Spekulation eingegangen."

Neben dem Landgericht München beschäftigen sich derzeit auch diverse andere Gerichte in Deutschland mit der Frage, wie weit die Aufklärungspflichten bei der Beratung zu Swaps und anderen spekulativen Derivaten reichen. Als insofern richtungsweisend kann das Urteil des Bundesgerichtshofe (BGH) vom 22.03.2011 (Aktenzeichen XI ZR 33/10) angesehen werden. Mit diesem hatte der BGH die Deutsche Bank zum Schadensersatz wegen Fehlberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines CMS Spread Ladder Swap zum Schadensersatz verurteilt und festgestellt, dass die Bank den Kunden über den anfänglichen negativen Marktwert (Barwert) hätte aufklären müssen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg von der Wirtschaftskanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern, die sich durch einen Currency Related Swap oder einen Cross Currency Swap geschädigte fühlen, ihre möglichen Ansprüche von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Kontaktdaten:

SLB Kloepper Rechtsanwälte
Dr. Louis Rönsberg - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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089 - 512 427 0