DZ BANK Capital Funding Trust II Tier 1 Anleihe

DZ BANK Capital Funding Trust II Tier 1 Anleihe
14.01.2012723 Mal gelesen
Bei der Tier 1 Anleihe der DZ BANK Capital Funding Trust II, WKN A0DCXA, handelt es sich um ein sogenanntes Nachrangprodukt, welches von der DZ Bank herausgegeben wurde. Es sind nachrangige Schuldverschreibungen, die von der Bank herausgegeben wurden, um Eigenkapital zu beschaffen.

"Wie sich aus dem Begriff Nachrangprodukt bereits ergibt, handelt es sich hierbei um ein Produkt, die allen anderen Verbindlichkeiten der Bank nachgeordnet sind. Anleger erhalten ihr Geld im Falle der Insolvenz also erst, wenn alle anderen Verbindlichkeiten vollständig befriedigt wurden.", erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. "Unserer Meinung nach, hätten Anleger hierauf gesondert hingewiesen werden müssen, da sie insoweit ein verschärftes Emittentenrisiko trifft."

Tatsächlich wurden Anleger vielfach nicht auf dieses Risiko hingewiesen. So gibt es Fälle, in denen den Anlegern erklärt wurde, die Anleihen seien genauso sicher wie Bundesanleihen.

Weiterhin wurden Anleger vielfach nicht darauf hingewiesen, dass die Anleihen unbefristet sind und die Emittentin, die DZ Bank, die Anleihen erstmals nach 7 Jahren kündigen kann. Ein Kündigungsrecht der Anleger besteht jedoch auch dann nicht. Wollen die Anleger die Anleihen wieder zu Geld machen, so müssen sie diese über die Börse verkaufen, was nur mit deutlichen Verlusten möglich ist.

"Das Produkt eignet sich daher keineswegs für Anleger, die jederzeit wieder an ihr eingesetztes Kapital herankommen wollen und diesen Anlegern hätte es auch nicht empfohlen werden dürfen.", führt der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter aus. "Aber auch normale Anleger hätten darauf hingewiesen werden müssen, dass sie das Papier teilweise nur mit erheblichen Verlusten wieder los werden."

Mögliche Schadensersatzansprüche können sich auch daraus ergeben, dass die Risiken der Anleihe generell verharmlost wurden, als reintheoretisch bezeichnet wurden oder gar nicht erst erwähnt wurden. Da vielfach mit der deutlich höheren Rendite im Vergleich zu anderen Anleihen geworben wurde, muss gleichzeitig auch darauf hingewiesen worden sein, dass die Zahlung der Renditen ausbleiben kann und diese auch nicht nachgeholt wird.

Der Spezialist für Anlegerschutz, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, weißt weiterhin daraufhin, dass die Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.

Sollten auch Sie ihr Geld in diese oder anderen vergleichbare Anleihen angelegt haben und der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht ordnungsgemäß beraten wurden, so sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber einem der Beteiligten bestehen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend Ihre Ansprüche.

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