Garbe Logimac AG

Garbe Logimac AG
14.01.2012568 Mal gelesen
Immobilienfonds bietet atypische stille Beteiligungen und investiert hauptsächlich in Logistik-Immobilien.

Bei der Garbe Logimac AG handelt es sich um einen Immobilienfonds in Form einer Aktiengesellschaft, welcher von den Emissionshaus Rothmann & Cie. AG angeboten wird. Das Geschäftsfeld der Garbe Logimac AG wir in dem Emissionsprospekt mit der Planung, dem Kauf, der Entwicklung, dem Bau, der Vermietung, dem Verkauf und dem Management von Logistik-Immobilien angegeben. Geworben wurde mit einem stark verminderten Risiko durch bonitätsstarke Mieter, Logistische Toplagen und einer großen Wachstumsdynamik des Logistikbereiches. Interessierte Anleger konnten sich in der Form einer atypischen stillen Beteiligung an der Fondsgesellschaft beteiligen.

Schlagzeilen machte der Fonds jedoch schließlich nicht durch hohe Renditen oder großer Sicherheit für den Kapitalanleger, sondern durch negatives Geschäftsgebaren innerhalb der Garbe Logimac Gruppe, insbesondere wegen offenen Forderungen aus ungesicherten Krediten die an andere Unternehmen der Gruppe vergeben wurden und die sich auf 25 Mio. € belaufen. Die Anleger sollten nun einem Verzicht von 85,8 % der offenen Darlehensforderung und einem kompletten verzicht der aufgelaufenen Zinsen zustimmen.

"Viele Gesellschafter fühlen sich durch das Geschäftsgebaren der Fondsgesellschaft und der dahinterstehenden Garbe Gruppe getäuscht und suchen nun einen Weg, möglichst schadlos aus der Beteiligung herauszukommen.", erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. "Eine Möglichkeit hierzu ist die Erklärung des Widerrufs der Beteiligung an der Fondsgesellschaft."

Die von Garbe Logimac verwendeten Widerrufsbelehrungen entsprechen in vielen Fällen nicht der strengen Rechtsprechung des BGH, so dass die Möglichkeit besteht, dass Anleger auch heute noch von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen können. Anleger sollten insofern prüfen lassen, ob die bei ihnen verwendete Widerrufsbelehrung wirksam war.

"Unabhängig von der Frage, ob ein Widerrufsrecht besteht oder nicht, sollten die geschädigten Anleger auch prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder Vermittler zustehen.", führt der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter aus. "So müssen Anleger grundsätzlich auf die unternehmerischen Risiken, insbesondere Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden."

Weitere Risiken die der Anleger sich bewusst machen muss, sind die Entwicklung der Markt- und Standortverhältnisse, insbesondere was die erzielbaren Mieten und auch die Vermietung an sich angeht, so können die Mieten in der Zukunft fallen oder es zu Leerständen kommen. Ebenso kann ein Mieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Weiterhin kann es zu unvorhersehbaren Kosten wegen Instandhaltung und Modernisierung kommen, die Finanzierungen können auslaufen und die Veräußerungserlöse können deutlich unter den Erwartungen zurückbleiben. Hierdurch kann sich auch die Beteiligungsdauer deutlich verlängern, wenn kein Käufer für die Immobilien gefunden werden kann und die Beteiligungsgesellschaft nicht genug liquide Mittel hat, um bei einer Kündigung das Beteiligungskapital zurückzuzahlen.

"Letztendlich sind die Risiken bei einer Beteiligung an einem Fonds immer etwas, über das ausführlich beraten werden muss und dies geht keinesfalls in einem kurzen Gespräch.", führt der Spezialist für Anlegerschutz weiter aus.

Weiterhin ist auch zu bedenken, dass Berater und Vermittler häufig eine Provision für die Vermittlung entsprechender Beteiligungen erhalten und diese unter Umständen auch ungefragt offen legen müssen, keinesfalls dürfen sie eine falsche Höhe der Provisionen angeben.

Anleger von Garbe Logimac, welche der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht richtig beraten wurden, steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller jederzeit gerne zur Seite und prüft, ob Schadensersatzansprüche gegenüber einem der Beteiligten bestehen. Hierbei können wir auf mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes zurückblicken.

Mehr über kritische Anlagen & Schadensersatz erfahren auf www-caesar-preller.de