Ende des Jahres 2011 musste die Erlanger Ökoenergiefirma Solar Millennium Insolvenz beim Amtsgericht Fürth anmelden. Solar Millennium begründet den Insolvenzantrag damit, dass Verhandlungen mit Investoren für das Solarkraftwerk Ibersol in Spanien nicht zum Erfolg geführt hätten und ein wichtiger Vertrag über den Verkauf von US-Projekten nicht abgeschlossen werden konnte. Besonders hart von der Insolvenz der Firma betroffen sind aber vor allem deutsche Anleger, die in Anleihen und Aktien von Solar Millennium investiert hatten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Firma Solar Millennium wurde Volker Böhm bestellt.
Ca. 16 000 Kleinanleger und noch einmal die gleiche Anzahl an Aktionären haben nun also den Totalverlust ihres investierten Kapitals in die Firma Solar Millennium zu befürchten. Derzeit steht die Rückzahlung von fünf Anleihen im Wert von rund 200 Mio. € aus, wieviel Geld die Gläubiger hierbei zurückerhalten werden, ist noch völlig offen. Vor allem aber, ob die 16 000 Aktionäre von Solar Millennium jemals ihr Geld wiedersehen werden ist fraglich, da die Ansprüche der anderen Gläubiger vorrangig sind, sodass diese allenfalls dann ihr Geld zurückerhalten, wenn die anderen Gläubiger vollständig befriedigt wurden.
Anleger wurden zu einer Investition in die Solar Millennium vor allem aus ökologischen Gesichtspunkten und dem Gedanken der Nachhaltigkeit angetrieben, da die Firma hauptsächlich die Entwicklung und den Bau von Solarkraftwerken finanziert.
Zwar müssen Anleger von Solar Millennium mit einem weitgehenden Verlust ihres investierten Kapitals rechnen, doch sollten sie ihre Forderungen trotzdem zur Insolvenztabelle anmelden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass während des Insolvenzverfahrens noch Gelder auftauchen. Weiterhin sollten geschädigte Anleger von Solar Millennium unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob ihnen gegen ihre Anlageberater ein Schadensersatzanspruch zusteht, mit denen sie die Rückabwicklung der Anlage erreichen können.
Meist wurde den Anlegern eine Investition in die Firma Solar Millennium angeraten, da damit in erneuerbare Energien investiert würde und somit etwas für die Umwelt getan werde. Die erheblichen Risiken, wie das sich nun möglicherweise realisierende Totalverlustrisiko, wurden hierbei von den Anlageberatern verschwiegen. Dies stellt aber eine fehlerhafte Anlageberatung dar, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt, sodass bereits verloren geglaubtes Kapital der Anleger über diesen Weg doch zurückerhalten werden kann. Weiterhin bestehen Ansprüche der Anleger von Solar Millennium auch dann, wenn ihnen Kick-Backs, also Provisionen der Banken, von diesen verschwiegen wurden.
Anleger von Solar Millennium sollten allerdings nicht länger zögern, sondern sich umgehend an einen im Kapitalanalgerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, da die Ansprüche jederzeit verjähren können und bei eingetretener Verjährung ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Auf dem Schaden würden die Anleger von Solar Millennium in diesem Fall trotz Erfolgsaussichten sitzen bleiben, dies sollte nicht riskiert werden.
Mehr Infos:
Solar Millennium AG Infoportal
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de