Die Anleger des DEGI International, die über die Allianz die Anteile erworben haben, sollten nun umgehend handeln, bevor Ende 2011 die Verjährung eintritt. Gerade Anleger, die kein Angebot von der Allianz erhalten haben, sollten Ansprüche anmelden. Dabei reicht ein einfaches Schreiben nicht aus, die Verjährung zu unterbrechen. Es sind bereits erste Urteile gegen die Commerzbank ergangen, in denen diese zu vollem Schadensersatz verurteilt wurde. Es bestehen gute Chancen für Anleger, das gesamte Geld zzg. Zinsen zurück zu erhalten. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits hunderte Anleger des DEGI international und kann umfassendes Wissen bei dem DEGI International vorweisen. Anleger profitieren davon.
Es hat sich gezeigt, dass die meisten Anleger falsch beraten wurden. Das Landgericht Frankfurt hat sogar festgestellt, dass die Allianzberater falsch geschult worden seien. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen liegen solche Informationen ebenfalls vor. Trifft dies zu, dann kannn gar nicht richtig beraten worden sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de