RP Global Real Estate geschlossen Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine, Anwälte informieren, Schadensersatz möglich

RP Global Real Estate geschlossen Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine, Anwälte informieren, Schadensersatz möglich
17.10.2011731 Mal gelesen
RP Global Real Estate Dachfonds ist geschlossen. Wann öffnet er? Wie gehts weiter? Rechtsanwälte informieren über rechtliche Möglichkeiten für Anleger.

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH setzte am 22. März 2011 die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen an dem RP Global Real Estate aus. Anleger des RP Global Real Estate können seit diesem Zeitpunkt ihr Kapital nicht mehr aus dem Fondsvermögen heraus verlangen, sie sind demnach an diesen gebunden.

Der RP Global Real Estate wurde in der Anteilklasse T am 03.05.2007 aufgelegt, in der Anteilklasse A am 31.08.2009. Der Dachfonds investiert sein Vermögen hierbei hauptsächlich in andere Immobilienfonds, Immobilienaktien, Immobilienaktienfonds etc. Das Fondsvolumen des RP Global Real Estate in der Klasse A beträgt 3,22 Mio. € (Stand: 29.07.2011), in der Klasse T kann der RP Global Real Estate sogar ein Volumen von rund 36 Mio. € vorweisen.

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH äußert sich zu den Gründen der Schließung des RP Global Real Estate folgendermaßen: es seien erhebliche Mittelabflüsse zu verzeichnen und weitere Rücknahmeverlangen zu erwarten gewesen. Nach Angaben von "Portfolio International" musste der RP Global Real Estate in der Tat mit erheblichen Mittelabflüssen kämpfen, da sich dessen Fondsvolumen seit Mai 2010 um 70 % verringert hatte. Weiterer Grund für die Schließung war auch, dass es derzeit am Markt nicht möglich sei, die Fondsprodukte des RP Global Real Estate zu angemessenen Preisen zu veräußern. Was für den RP Global Real Estate als Dachfonds zusätzlich noch negative Wirkungen gehabt haben dürfte, ist, dass einige der Zielobjekte des Fonds selbst geschlossen waren oder bereits abgewickelt wurden.

Wann der RP Global Real Estate wieder geöffnet wird, ist derzeit noch völlig offen, da die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH sich hierzu noch nicht äußerte. Anleger könnten also noch einige Zeit an den Dachfonds gebunden sein.

Vertrieben wurde der RP Global Real Estate mitunter von der Postbank, sodass Anleger Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung gegenüber diesen von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten. Solche Ansprüche entstehen, wenn Anleger bei dem Beteiligungserwerb falsch beraten wurden, wenn ihnen also z.B. wesentliche Risiken des RP Global Real Estate verschwiegen wurden. Besonders hinzuweisen ist hierbei auf das Schließungsrisiko des RP Global Real Estate, welches sich nun verwirklicht hat. Weiterhin mussten Anleger darüber aufgeklärt werden, dass der RP Global Real Estate in offene Immobilienfonds investiert hat, die aber derzeit geschlossen sind oder abgewickelt werden.

Schließlich können Ansprüche auf Schadensersatz auch dann bestehen, wenn Anleger nicht über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt wurden. Kick-Backs werden von der Fondsgesellschaft im Falle der erfolgreichen Vermittlung von Anteilen an dem RP Global Real Estate an die Bank ausbezahlt, über deren Höhe Anleger nach dem BGH aber unbedingt informiert werden müssen.

Anleger des RP Global Real Estate sollten sich also umgehend um anwaltlichen Rat bemühen, wenn sie eine Rückabwicklung ihrer Anlage erreichen möchten. Vor allem ist schnelles Handeln gefragt, da die Ansprüche jederzeit verjähren können.

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