bvt-CAM Private Equity New Markets Fund - Schadenersatz für Anleger

Wirtschaft und Gewerbe
20.09.2011393 Mal gelesen
Hilfe bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern bei Falschberatung zur Beteiligung am bvt-CAM Private Equity New Markets Fund

Eine Investition in den bvt-CAM Private Equity New Markets Fund sollte für die Anleger eine sichere Anlage mit guten Renditen sein, so die Darstellung des Anlageberaters der Postbank Finanzberatung AG gegenüber unseren Mandanten, die eine Geldanlage für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge suchten.

Der Fonds

In den Ende August 2009 geschlossenen Fonds, für den Kommanditkapital in Höhe von 20 Mio. € eingeworben werden sollte, haben sich Anleger mit insgesamt 10,8 Mio. € beteiligt.

Bei dem bvt-CAM Private Equity New Markets Fund handelt es sich um einen Dachfonds, der die eingeworbenen Anlegergelder über eine Zwischengesellschaft in andere Fonds investiert. Diese Zielfonds investieren ihrerseits die Gelder in aussichtsreiche Unternehmen um an dem deren wirtschaftlichen Erfolg und der Wertsteigerung der Beteiligung zu profitieren. Es handelt sich dabei um eine spekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können.

Die Beratungsfehler

Aufgrund der komplexen Struktur stellen sich an die Beratung bezüglich einer Beteiligung an diesen Fonds hohe Anforderungen.

  • So wäre darauf hinzuweisen gewesen, dass es sich bei der Investition in den Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, bei der die Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. 
  • Bei dem Fonds handelt es sich um einen Blindpool, es steht also noch nicht fest, in welche Fonds investiert werden soll. Dies setzt auf der Seite der Anleger besonderes Vertrauen in die Kompetenz jener voraus, die die Zielinvestments auswählen.

  • Nach der Investition hat der Fonds selbst keinerlei Kontrolle darüber, was die verschiedenen Fonds, in die Investiert wird, mit den anvertrauten Geldern machen.

  • Hinzuweisen wäre gewesen auf den Umstand, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft, der der bvt-CAM Private Equity New Markets Fund die Anlegergelder zu Investitionszwecken anvertraut, zusätzlich noch einmal 50 % Kredite aufnehmen kann, um das gesamte Investitionsvolumen damit zu erhöhen. Dies bedingt zugleich eine Erhöhung der Verlustrisiken.

  • Eine solche Dachfondskonstruktion führt zu einer deutlichen Steigerung der Fondsverwaltungskosten, die sowohl auf der Ebene des bvt-CAM Private Equity New Markets Fund, als auch bei den Zielinvestments anfallen. Da der bvt-CAM Private Equity New Markets Fund nicht selbst in die Zielfonds investiert, sondern dies über eine zwischengeschaltete Gesellschaft vornimmt, fallen noch weitere Kosten auf der Ebene dieser Gesellschaft an. Dies wirkt sich stark negativ auf die Renditechancen aus.

  • Die Tochtergesellschaft der bvt-CAM Private Equity New Markets Fund, über die die Investition in die Zielinvestments vorgenommen werden soll, erhält für die Vermittlung der Zielinvestments zusätzliche Provisionen, worauf in der Beratung hinzuweisen gewesen wäre.

  • Im Rahmen der Beratung hätte auch dargestellt werden müssen, welcher Teil der von den Anlegern aufzubringenden Mittel tatsächlich werthaltig investiert und welcher Anteil in so genannte "weiche Kosten" fließt, die selbst nicht wertbildend sind. Auch hätten die Zusammensetzung der weichen Kosten sowie der Investitionsplan und die Mittelherkunft erläutert werden müssen.

  • Erhalten Anleger Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft, die nicht aus Gewinnen, die in der Bilanz des Fonds festgestellt wurden, stammen, wird dies rechtlich als Rückzahlung der Einlage gewertet. Die Haftung der Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die sich regelmäßig im Falle der Insolvenz des Fonds realisiert, lebt insoweit wieder auf. Auch hierauf hätte hingewiesen werden müssen.

  • Für den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds existiert keine offizielle Handelsplattform. Der Verkauf über einen Zweitmarkt ist daher nur eingeschränkt möglich. Es ist daher zumindest schwierig, in der Regel sogar unmöglich, einen Käufer zu finden, der bereit ist, den vom Verkäufer gewünschten Preis zu zahlen. Wenn ein Käufer gefunden werden kann, ist dieser regelmäßig nur bereit, einen Preis zu zahlen, der erheblich unter der Höhe des vom Anleger investierten Kapitals liegt.

  • Die beratende Bank hat für die Vermittlung der Fondsanteile eine Vertriebsprovision aus dem Ausgabeaufschlag und den für die Anwerbung von Kommanditkapital vorgesehenen Ausgabeposition des Fonds erhalten. Der Anleger wäre hierauf im Rahmen der Beratung hinzuweisen gewesen.

Schadenersatzansprüche von Anlegern

Wurden Sie über die vorstehenden Punkte im Rahmen der Beratung zur Ihrer Beteiligung am bvt-CAM Private Equity New Markets Fund nicht informiert, haben Sie gute Chancen gegen Ihren Berater beziehungsweise die Sie beratende Bank Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Wollen Sie wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

 

Ihr Ansprechpartner:

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg  |  Hans-Böckler-Straße 2 A  |  D-69115 Heidelberg  |  Tel.: 06221 915770
München  |  Residenzstraße 25  |  D-80333 München  |  Tel.: 089 25549850

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