Welche Unternehmensform passt? Bascis für Gründer

Wirtschaft und Gewerbe
20.09.2011423 Mal gelesen
Wer ein Unternehmen gründen will, stellt sich die Frage: Welche Rechtsform passt? Ob zum Beispiel Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt werden sollte - dabei sind mehrere Faktoren entscheidend.

So stellt sich zunächst die Frage, ob das Unternehmen in eigener Regie, oder aber mit Partnern geführt werden soll.

Auch das Image einer Rechtsform ist wesentlich. So könnte es Kunden einer psychologischen Beratungspraxis verwundern, warum diese unter dem Dach einer GmbH geführt wird - steht doch hier Vertrauen, nicht Geschäftliches, im Vordergrund. Wer eine Vermögensberatungsfirma gründen will, wirkt wohl als GmbH gleich professionell (auch wenn keine Sekretärin angestellt ist und es sich um eine Ein- Personen-GmbH handelt).

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Grundlegend zu unterscheiden ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Bei Personengesellschaften wie dem Einzelkaufmann haftet dieser unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, auch dem Privatvermögen.

Ebenso haften die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. der OHG gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. 

Dagegen ist zum Beispiel bei der Kapitalgesellschaft der GmbH die Haftung In Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens begrenzt (daher: Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Unterschiede gibt es auch bei den Formalitäten der Gründung. So ist die Gründung eines Einzelunternehmens mit vergleichsweise wenig Formalitäten verbunden.

Der Kapitaleinsatz ist ebenfalls unterschiedlich. Im Gegensatz zum Beispiel zur GbR, bei der kein Mindestkapital erforderlich ist, ist bei der GmbH ein Mindestkapital in Höhe von 25.000,00 Euro notwendig.

Die hier erläuterten Informationen sollen einen Einstieg in das Thema der Rechtsformen von Unternehmen bieten und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall sollten sich Gründer an die zuständige Industrie- und Handelskammer, die oft wertvolle Broschüren zur Verfügung stellt, bzw. an Anwälte/Wirtschaftsberater zur weiteren Unterstützung wenden. Wichtig ist zudem die Ausgestaltung der jeweiligen Unternehmensverträge. Deren Formulierung kann bei Berücksichtigung der Besonderheiten der Gründungsidee dabei späteren Streitigkeiten vorbeugen.

Gerne können sich Unternehmensgründer auch an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, Telefon: 030 - 390 398 80.

Amrei Viola Wienen
- Rechtsanwältin & Wirtschaftsmediatorin (IHK) -

Anwaltskanzlei Wienen
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