Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) - Hilfe für Anleger, Achtung Verjährung

Prorendita  1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) - Hilfe für Anleger, Achtung Verjährung
17.09.2011624 Mal gelesen
Anleger der Prorendita sollten handeln, haftet die Commerzbank. Es droht ein Verlust, Informationen von Rechtsanwälten für Anleger.

Vor kurzem erhielten die Anleger von Prorendita Fonds ein Schreiben des Fondsmanagement, welches sie über die derzeitige Krise aufklärte. Seit der Finanzmarktkrise ist der Markt für britische Zweitmarktlebensversicherungen eingebrochen, sodass dies auch Auswirkungen auf den Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) hatte, welcher mit britischen Lebensversicherungen handelt.

Der Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) ist als geschlossener Lebensversicherungsfonds konzipiert und wurde von dem Initiator Ideenkapital - einer ERGO-Tochter - aufgelegt. Das System geschlossener Lebensversicherungsfonds wie dem Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) funktioniert hierbei so, dass der Fonds auf dem Zweitmarkt Lebensversicherungspolicen einkauft, die Prämien dann bis zum Versicherungsfall weiterbezahlt - meist der Tod des Versicherungsnehmers - und damit die Versicherungsleistung am Ende als Rendite erhält.

Anleger des Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) müssen mit einem Verlust ihres Kapitals rechnen.

Vermittelt wurde der Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) u.a. über die Commerzbank AG. Oftmals wurden Anleger des Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) bei den Beratungsgesprächen vor Zeichnung der Anlage von den Beratern der Commerzbank nicht ordnungsgemäß anleger- und anlagegerecht aufgeklärt. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt hierzu mit: "Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass bei der Beratung häufig Risiken der Anlage einfach unter den Tisch gekehrt werden. Aber gerade diese müssen dem Anleger aufgezeigt werden, sodass sich dieser ein vollständiges Bild von dem Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) machen kann."

Wurden Anleger des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) folglich nicht über das Risiko des Totalverlusts der Einlage aufgeklärt, so liegt eine Falschberatung vor, die zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Bank führt. Damit ist diese verpflichtet die Anlage rückabzuwickeln, sodass der Anleger im besten Fall keine Verluste aus dem Geschäft mit dem Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) zu tragen hat.

Auch wenn Anlegern des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) die Anlage als bestens geeignet zur Altersvorsorge angepriesen wurde, da der Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG)  sicher sei, so stellt dies eine fehlerhafte Anlageberatung dar. Bei der Beteiligung an dem Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) nimmt der Anleger als Gesellschafter teil und somit als Unternehmer, sodass er gleichfalls an den Gewinnen, wie an den Verlusten der Gesellschaft teilnimmt. Diese Verluste können - wie oben erwähnt - bis zum Totalverlust reichen, sodass in keinem Fall von einer geeigneten Altersvorsorge bei dem Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) gesprochen werden kann.

Anleger des Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) hätten weiterhin auch auf das Zweitmarktrisiko aufgeklärt werden müssen, was bedeutet, dass Anleger ihre Anteile vor Ablauf der Fondslaufzeit entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen über die Börse verkaufen können, da ein funktionierender Zweitmarkt nicht besteht.

Schließlich ist nach der Rechtsprechung des BGH auch über Kick-Backs aufzuklären, also Provisionen, die die Commerzbank für die erfolgreiche Vermittlung des Prorendita Fonds 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) von der Fondsgesellschaft erhalten hat. Dies wurde in den meisten Fällen nicht gemacht, sodass auch aus diesem Aspekt gute Chancen auf einen Schadensersatzanspruch des Anlegers des Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) bestehen.

Anleger des Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG), die nicht auf den Verlusten aus ihrer Anlage sitzen bleiben möchten, haben also gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage, wenn sie im oben beschriebenen Sinne falsch von ihren Bankberatern beraten wurden. Allerdings sollte nicht länger gewartet werden, da Ansprüche auf Schadensersatz der Verjährung unterliegen und eine solche jederzeit eintreten kann.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/prorendita-fonds-von-ideenkapital-–-totalverlust-der-anleger-droht

Wir helfen Ihnen, rufen Sie uns an:

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Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

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