Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) – Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt

Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) – Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt
12.09.2011835 Mal gelesen
Die Deutsche Bank wird derzeit verstärkt von Anlegern in Anspruch genommen, denen sie um das Jahr 2008 ein Derivat mit dem Namen Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) empfahl. Nun hat das Landgericht Berlin die Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt. Weitere Urteile folgen.

Um das Jahr 2008 hat die Deutsche Bank vielen Kunden zum Abschluss eines Derivats mit dem Namen Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) geraten. Vereinfacht gesagt beinhaltet der Harvest Swap eine Wette des Anlegers gegen die Deutsche Bank auf die zukünftige Entwicklung eines von der Bank zusammengestellten Index. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der schon zahlreiche Swap-Geschädigte vertreten hat, hat derartige Fälle eingehend analysiert und kommt zu dem Ergebnis: Oft handelt es sich um eine eindeutige Fehlberatung seitens der Bank aufgrund der der geschädigte Anleger die Rückabwicklung des Vertrages verlangen kann.

Die Falschberatung kann darin begründet sein, dass bei der Empfehlung zum Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) nicht ausreichend über das enorme Verlustrisiko aufgeklärt wurde, das der Anleger mit diesem Kontrakt eingeht. So hat der BGH etwa in seinem Urteil zu einem sog. CMS-Spread-Ladder Swap vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) festgestellt, dass die Deutsche Bank das Risiko nicht verharmlosen darf und auch nach einer Darstellung von Beispielsrechnungen nicht davon ausgehen kann, dass der Kunde ein "theoretisch unbegrenztes" Verlustrisiko tragen möchte.

Weiter hat die Deutsche Bank bei der Beratung zum Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) regelmäßig nicht über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwertes zu Lasten des Kunden aufgeklärt. Nach der Rechtsprechung des BGH zu CMS Spread Ladder Swaps liegt auch darin ein Beratungsfehler der Deutschen Bank begründet. Rechtsanwalt Dr. Rönsberg bemerkt dazu: "Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes muss eine Bank ihrem Kunden im Rahmen eines Beratungsgespräches deutlich machen, welches Eigeninteresse sie am Abschluss des Produktes hat. Nur so kann sich der Kunde ein Bild über den Interessenkonflikt machen, in dem sich sein Berater befindet."

Schließlich ist der Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) auch insofern problematisch, als der Kunde dabei gegen die Deutschen Bank auf einen Index wettet, den die Deutsche Bank nicht nur selbst zusammengestellt hat, sondern sogar noch während der Laufzeit der Wette in Teilen beeinflussen kann. Damit sind einer Manipulation Tür und Tor geöffnet.

Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Rönsberg hat sich die Deutsche Bank in der Vergangenheit oftmals darauf zu berufen versucht, ihr Kunde sei am eingetretenen Schaden selber schuld, weil er das Geschäft vorher nicht ausreichend geprüft habe. Dieser Argumentation hat der BGH mit seinem Urteil vom 22.03.2011 in Hinblick auf CMS Spread Ladder Swaps ebenfalls eine klare Absage erteilt. Dazu heißt es in dem Urteil:

"Die Entscheidung der Klägerin, die Anlage zu tätigen, ohne das Anlagekonzept verstanden zu haben, ist gerade Ausdruck dieses besonderen Vertrauensverhältnisses, das den Anleger dazu bringt, sich in erster Linie an der Empfehlung "seines" Beraters zu orientieren, und ihn davon abhält, weitere Nachfragen zu stellen oder Nachforschungen anzustellen (.)."

Mit Urteil vom 13.09.2011 (Az. 10 O 112/11) hat nun das Landgericht Berlin in einem Harvest Swap Fall die Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt. Dabei ist das Gericht im Grunde der Rechtsprechung des BGH gefolgt. In einem anderen Fall konnte die Deutsche Bank ein Niederlage nur dadurch abwenden, dass sie sich zur kostenneutralen Auflösung des Harvest Swap bereit erklärte.

Da der Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) vor allem um das Jahr 2008 vertrieben wurde, droht nun für viele geschädigte Anleger die Verjährung. Diese richtet sich regelmäßig nach § 37a WpHG und beträgt dann drei Jahre ab Vertragsschluss. Kunden der Deutschen Bank, die einen Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) abgeschlossen haben, sollten daher mögliche Ansprüche von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen der dann gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen kann.

Dr. Rönsberg, von der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte, steht für Fragen zum Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) sowie zu Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

SLB Kloepper Rechtsanwälte

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