Dabei gibt es jedoch viele Hürden, die zu beachten sind.
Insbesondere bei der Eintragung von Namen ist hervorzuheben, dass das Patent- und Markenamt zwischen Wortmarken, Wort-Bild-Marken und zahlreichen anderen Marken unterscheidet.
Möchte man nun einen Namen, sei es beispielsweise der eigene Firmenname, als Marke eintragen lassen, können sich einige Probleme ergeben:
Wird ein Antrag auf Eintragung einer Wortmarke gestellt, bemessen sich die Anforderungen an die Unterscheidungskraft des Namens sehr hoch. Allgemeine oder beschreibende Wörter, die keine ausreichende Individualität ausdrücken, scheitern meist bereits an den absoluten Schutzhindernissen gem. § 8 MarkenG Abs.2 Nr.1, sodass die Anmeldung zurückgewiesen wird.
Stellt man dagegen einen Antrag auf Eintragung einer Wort-Bild-Marke, ergeben sich weitreichende Möglichkeiten, die Unterscheidungskraft zu verstärken. So lassen sich etwa allgemeine Wörter durch ein Logo und bestimmte Farben individualisieren. Dadurch ist eine Eintragung als Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt wesentlich wahrscheinlicher.
Um sich unnötige Kosten eines misslungenen Antrags zu ersparen, holen Sie sich am besten vorher rechtlichen Rat ein.
Stud. Jur. Oliver Hels für zrwd.de