Nassauische Sparkasse muss ihre Kunden auch weiterhin wegen des Zertifikats Naspa CreativInvest 6 entschädigen.

Wirtschaft und Gewerbe
14.07.20111378 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt erneut die vorsätzliche Aufklärungspflichtverletzung der Nassauischen Sparkasse im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Zertifikats Naspa CreativInvest 6 (Emittent: Merrill Lynch S.A). Ansprüche der Kunden sind nicht nach 3 Jahren verjährt.

Nachdem das Landgericht Wiesbaden in zwischenzeitlich zahlreichen Verfahren die Nassauische Sparkasse zum Ersatz der bei Endfälligkeit des Zertifikats "Naspa CreativInvest 6" erlittenen Verluste verurteilt und auch das OLG Frankfurt am Main in den bislang entschiedenen Berufungsverfahren die Urteile des Landgerichts Wiesbaden ausnahmslos bestätigt hat, hat der 17. Zivilsenat in der mündlichen Verhandlung am 6. Juli 2011 erneut bestätigt, dass die Nassauische Sparkasse verpflichtet war, ihre Kunden über die an sie geflossenen und als Vertriebsprovisionen bezeichneten Kickbacks aufzuklären. Indem die Nassauische Sparkasse diese Tatsache ihren Kunden verschwieg hat, hat sie eine vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden Aufklärungspflicht begangen, so der 17. Zivilsenat weiter, mit der Folge, dass insoweit auch nicht die ansonsten geltende Regelverjährung des § 37 a WpHG von 3 Jahren greift sondern vielmehr von einer 10-jährigen Verjährung auszugehen ist. Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung des OLG Frankfurt am Main - wie zuvor auch bereits der 9. wie auch der 23. Zivilsenat wiederholt entschieden hatten - kein Zweifel, dass die Nassauische Sparkasse auch weiterhin verpflichtet ist, ihren Kunden entsprechenden Schadensersatz zu leisten, zumal bereits allein die Verletzung dieser Aufklärungspflicht die geltend gemachten Schadensersatzansprüche begründen.

Da die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden somit keinerlei Aussicht auf Erfolg bot, hat die Nassauische Sparkasse noch in der mündlichen Verhandlung die Rücknahme ihrer Berufung erklärt, so dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wurde und sie dem klagenden Kunden nunmehr vollen Schadensersatz einschließlich der erforderlich gewordenen Rechtsanwaltskosten leisten muss.

Damit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut die Rechtsprechung des Landgerichts Wiesbaden bestätigt, das in sämtlichen von uns vertretenen Fällen die Nassauische Sparkasse ausnahmslos zum Schadensersatz der durch den Erwerb des CreativInvest 6-Zertifikates erlittenen Verluste verurteilt hatte.

Klaus Hünlein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht