Atypisch stille Beteiligung - Gefahr für Anleger? Rechtsanwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
26.06.2011873 Mal gelesen
Zahlreiche atypisch stille Beteiligungen wurden in den letzten Jahren an Anleger verkauft. Ist dies die richtige Altersvorsorge?

Beliebt waren in den letzten Jahren atypisch stille Beteiligungen bei den privaten Kleinanlegern. Dies dehalb, weil ihnen die atypisch stille Beteiligung als sichere Altersvorsorge und Steuersparmodell verkauft wurde. Anleger einer atypisch stille Beteiligung mussten nun feststellen, dass die atypisch stille Beteiligung alles andere als sicher ist. Es droht der Totalverlust. Anleger die vor 2002 eine atypisch stille Beteiligung erworben haben, müssen nun bis Ende 2011 handeln, da dann die Ansprüche auf Schadensersatz endgültig verjähren. Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben atypisch stille Beteiligte gute Aussichten ohne Schaden aus der atypisch stillen Beteiligung rauszukommen.


Weitere Informationen zu der atypisch stille Beteiligung und Hilfestellung finden Sie hier:

atypisch stille Beteiligung und die Gefahren für Anleger