Beliebt waren in den letzten Jahren atypisch stille Beteiligungen bei den privaten Kleinanlegern. Dies dehalb, weil ihnen die atypisch stille Beteiligung als sichere Altersvorsorge und Steuersparmodell verkauft wurde. Anleger einer atypisch stille Beteiligung mussten nun feststellen, dass die atypisch stille Beteiligung alles andere als sicher ist. Es droht der Totalverlust. Anleger die vor 2002 eine atypisch stille Beteiligung erworben haben, müssen nun bis Ende 2011 handeln, da dann die Ansprüche auf Schadensersatz endgültig verjähren. Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben atypisch stille Beteiligte gute Aussichten ohne Schaden aus der atypisch stillen Beteiligung rauszukommen.
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