DEGI International - schlechte Aussichten für Anleger, Abwertung durch Scope

Wirtschaft und Gewerbe
21.05.2011656 Mal gelesen
Die Ratingagentur Scope stuft den geschlossenen Fonds DEGI International als schlechtesten offenen Immobilienfonds ein. Aussichten für Anleger sind schlecht. Anwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten.

Die Agentur Scope hat offene Immobilienfonds unter die Lupe genommen. Scope kommt zu dem Ergebnis, dass der DEGI International der schlechteste Fonds der DEGI International ist. Im Jahre 2010 wurde der Fonds noch mit der Stufe BB (leicht erhöht) bewertet. Im Jahre 2011 erfolgte nun eine Abstufung auf die schlechteste Stufe D (sehr gering). Der Fonds konnte auch nur die schlechteste Qualitätsstufe aller globalen offenen Immobilienfonds erreichen. Der DEGI International sei der Fonds mit den geringsten Renditen (-15%) gewesen und habe eine der höchsten Kreditquoten (41,6%). Nach neuen gesetzlichen Regelungen darf ein Fonds nur noch eine Quote von 30% haben.

Auch die Immobilienzeitung verliert über den DEGI International kein gutes Wort und zweifelt an der Wiedereröffnung.

Damit sind für den DEGI International klare Worte gefallen: es sieht für die Anleger sehr schlecht aus. Viele Anleger hatten über die Allianz und die Dresdner Bank Anteile an dem DEGI International erworben und wurden dabei nicht über die Risiken des Fonds aufgeklärt. Es erfolgte weder ein Hinweis auf die Verlustrisiken noch auf die Möglichkeit der Schließung oder gar der Liquidation. Von den Allianz Vertretern wurde der DEGI International als sichere Anlage beworben, bei dem das Geld jederzeit verfügbar ist. "Anleger haben gute Aussichten auf Schadensersatz, erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.", erklärt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, die bereits zahlreiche Anleger des DEGI International vertritt.

Anleger sollten nun endgültig nicht bis in den November 2011 abwarten und auf eine Widereröffnung ohne Verluste hoffen, sondern umgehend handeln. Die Ansprüche drohen täglich zu verjähren. Grundsätzlich verjähren Ansprüche nach 3 Jahren ab dem Kauf, wobei diese Frist auch umgangen werden kann.

Anleger des DEGI International können sich unverbindlich telefonisch ber der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen über Handlungsmöglichkeiten informieren. Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/degi-international-bleibt-bis-2011-geschlossen-anleger-sollten-vor-verjaehrung-handeln-klage-schaden