Axa Immoselect – Anleger haben mit Verlusten von bis zu 10 % auf den Anteilspreis zu rechnen!

Wirtschaft und Gewerbe
20.05.2011647 Mal gelesen
Drohen Anlegern des AXA Immoselect hohe Verluste? Anlegeranwälte informieren über Ausstiegsmöglichkeiten.

Der Axa Immoselect ist wie etliche andere offene Immobilienfonds auch schon längere Zeit eingefroren, das heißt, dass Anleger des Axa Immoselect ihre Anteile nicht gegen ihr Kapital zurücktauschen können und somit während der Zeit der Schließung an den Fonds gebunden sind. Die Frist der Rücknahmeaussetzung endet diesen November. Bis dahin wird das Management des Axa Immoselect versuchen, die derzeitige Liquiditätsquote von nur knapp 10 % erheblich zu erhöhen, da ansonsten die Abwicklung des Fonds droht.

Aus diesem Grunde wurde ein Verkaufsportfolio des Axa Immoselect, zusammengesetzt aus verschiedenen Immobilien in Frankreich (35 %), Deutschland (24 %) etc., zusammengestellt, durch dessen Verkauf erhebliche Mengen an Kapital zufließen sollen. Allerdings fallen in diesem Zusammenhang auch beachtliche Kosten für die Objektverkäufe an, wie z.B. Transaktionskosten etc. Weiterhin weist das Management des Axa Immoselect auch daraufhin, dass einzelne Immobilien gegenüber der letzten Feststellung des Verkehrswerts abgewertet werden mussten.

Aus diesem Grunde erscheint es nicht verwunderlich, dass die Geschäftsführung des Axa Immoselect die Belastung des Anteilspreises bislang noch nicht vorhersehen kann. Allerdings wird geschätzt, dass es zu einem Abschlag von ca. 10 % des Anteilspreises kommen könnte! Diese Abwertung ist für die Anleger des Axa Immoselect massiv und mit erheblichen Verlusten ihres Kapitals verbunden.

Mithin werden die Anteile des Axa Immoselect derzeit im Vergleich zu anderen offenen Immobilienfonds, die ebenfalls die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt haben, mit den meisten Abschlägen an der Börse gehandelt. Die schlechte Entwicklung des Axa Immoselect lässt sich vor allem an der Einjahres-Performance per Ende März 2011 erkennen: diese beträgt sogar - 4,75 %!

Insgesamt stehen die Zeichen für den Axa Immoselect eher schlecht und es mehren sich die Spekulationen, dass dies der vierte offene Immobilienfonds sein könnte, welcher liquidiert werden muss. Können die Immobilien des Axa Immoselect, die nun zusammengestellt wurden, nicht zu angemessenen Preisen verkauft werden, so bleibt es bei der derzeitigen Liquiditätsquote, welche keinesfalls für eine Wiedereröffnung ausreichen wird.

Anleger des Axa Immoselect sollten sich deshalb an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher ihre Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater überprüft, sodass diesen eine Möglichkeit gegeben wird, ohne weitere Verluste von der Beteiligung an dem Axa Immoselect loszukommen. Ansprüche gegen die Anlageberater bestehen, wenn diese die Anleger des Axa Imoselect nicht ordnungsgemäß über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt haben: vielen war die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilscheinrücknahme nicht bewusst. Dies stellt eine Beratungspflichtverletzung dar. Ebenso ist es zu bewerten, wenn Anlegern des Axa Immoselect Kick-Backs, also Provisionen des Emissionshauses gegenüber den Anlageberatern, verschwiegen wurden. Anleger des Axa Immoselect sollten allerdings schnell handeln, da ihre Ansprüche jederzeit verjähren können!

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/axa-immoselect-geschlossen-handlungsmoeglichkeiten-fuer-anleger-klage-schadensersatz