Holland in Not, doch wer haftet für den Schaden der Anleger?

Wirtschaft und Gewerbe
03.05.2011791 Mal gelesen
27.04.2011: Anleger der HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII GmbH & Co. KG mussten jüngst ihre Leidensfähigkeit unter Beweis stellen und erneut Zahlungen an den Fonds leisten. Ob es der Geschäftsführung dadurch gelingt, eine Insolvenz der Fondsgesellschaft zu verhindern, ist offen. Sicher

Mit guten Aussichten beworben

Der im Jahr 2001 von der HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft für Immobilien mbH emittierte, geschlossene Immobilienfons HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII GmbH & Co. KG warb ab etwa Mitte 2001 Anleger für eine Beteiligung als mittelbarer Kommanditist dieser Fondsgesellschaft. Bei den Fondsimmobilien handelt es sich um ein Gewerbeobjekt in Amsterdam und ein Bürogebäude in Den Haag. Geworben wurde u.a. mit der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Niederlande einerseits und mit einer im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Besteuerung der Vermietungseinkünfte. Die Beteiligung an der HCI Immobilienfonds Holland XVIII GmbH & Co. KG sei insoweit - so die Prospektangaben - als steueroptimierte Investitionsmöglichkeit anzusehen. Die Fondsvolumen von rd. DM 42,4 Mio. sollte je zur Hälfte durch Hypothekendarlehen und durch einzuwerbendes Kommanditkapital aufgebracht werden. Neben den Ausschüttungen, die sich von anfänglich 7% pro vollem Geschäftsjahr auf bis zu 9% pro Jahr steigern sollten, wurde den Anlegern - je nach Szenario - auch nach Ablösung der Fremdfinanzierungen ein erheblicher Rückfluss aus dem Verkauf der Fondsimmobilien in Aussicht gestellt.

Von der Realität eingeholt

Die ersten Jahre verliefen aus Sicht der Anleger offensichtlich so, wie sie es sich vorgestellt hatten: Die jährlichen Ausschüttungen erfolgten pünktlich und in prospektierter Höhe. Mittlerweile macht sich auf Seiten der betroffenen Anleger allerdings Ernüchterung breit. Gezeichnet von einer erheblichen Leerstandsquote sowie damit einhergehenden Mietausfällen einerseits und den erheblichen Kosten der Fremdfinanzierung andererseits sah sich die Fondsgesellschaft gezwungen, ein "Konzept zur Vermeidung einer Insolvenz der Fondsgesellschaft" zu erstellen. Das Restrukturierungskonzept sieht den zwingend erforderlichen Abschluss neuer Mietverträge sowie eine Veränderung in der Struktur der Fremdfinanzierung der Fondsimmobilien vor und führt zu einem Kostenaufwand von rd. € 4,2 Mio. Die Aufbringung der erforderlichen Mittel soll dabei durch die Kommanditisten erfolgen, da deren Einlagen aufgrund der größtenteils nicht durch Gewinn gedeckten Ausschüttungen rückständig sind, so dass ein Anspruch auf Wiedereinlage - so die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft - insoweit bestehe. Je nach Akzeptanz und damit Umsetzung des Sanierungskonzepts soll im Ergebnis ein Kapitalrückfluss an die Anleger von bis zu 50% des Eigenkapitals möglich sein. Misslingt das Sanierungskonzept, könnte im Fall der Insolvenz der Fondsgesellschaft ein Insolvenzverwalter geneigt sein, den nicht durch Gewinn gedeckten Teil der Ausschüttungen (39% des Eigenkapitals) von den Anlegern zurück zu fordern. Offen bleibt dabei, ob und in welcher Höhe die Anleger nach Abschluss eines möglichen Insolvenzverfahrens der Fondsgesellschaft mit einer Rückzahlung rechnen können. Dessen ungeachtet dürfte für die betroffenen Anleger schon jetzt feststehen, dass die Investition in die HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII GmbH & Co. KG mit Verlusten enden wird.

Wege aus der Krise

Statt die weitere Entwicklung der HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII GmbH & Co. KG abzuwarten, sollten die Betroffenen schon jetzt prüfen lassen, ob im Einzelfall Schadensersatzansprüche vorliegen, die zu einer Rückforderung der geleisteten Einlage einschließlich einer Lösung von der Fondsbeteiligung berechtigen. In dieser Weise haftet beispielsweise der Anlagevermittler bzw. Anlageberater, wenn die zum Vertragsabschluss führende Vermittlung bzw. Beratung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies kann der Fall sein, wenn dem Anlageinteressenten der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht oder nur unvollständig aufgezeigt wurden. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich empfiehlt hierbei eine Prüfung durch versierte Rechtsanwälte.

Verjährung droht Dabei besteht aus Sicht der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich dringender Handlungsbedarf, da mögliche Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011 verjähren dürften, soweit die Fondsbeteiligung vor dem Jahr 2002 gezeichnet wurde. Geschädigte, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten daher umgehend handeln, um einen Verlust ihrer Forderungen zu vermeiden.

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Rötlich und Rechtsanwalt Berkemeier