Währungsswaps (Cross Currency Swap oder Currency Swap, Zinsswaps) - Schadensersatz für Anleger, Anwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
15.04.2011857 Mal gelesen
BGH Urteil zu Zinsswaps auf Währungsswaps (Cross Currency Swap oder Currency Swap, Zinsswaps) übertragbar? Hilfe für Anleger

Kürzlich hat der BGH eine Entscheidung gegen die Deutsche Bank getroffen, welche Zinsswaps betrafen. Der BGH verurteilte die Deutsche Bank zu Schadensersatz in voller Höhe, weil diese nicht über die Risiken des Zinsswaps aufgeklärt habe. Der BGH legte den Banken hinsichtlich der Swaps strenge Aufklärungspflichten auf, die kaum ein Kreditinstitut in den letzten Jahren erfüllt haben dürfte. Das Urteil betrifft direkt nicht die Währungsswaps.

Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Zinsswaps dürfte auf Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) übertragbar sein. Bei Währungsswaps (Cross Currency Swap oder Currency Swap) handelt es sich um Finanzderivate, bei dem Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen. Der Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) ähnelt einem Zinsswaps. Der Unterschied ist, das die Zahlungen bei dem Zinsswaps in derselben Währung, bei dem Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) die Zahlungen hingegen in verschiedenen Währungen ausgetauscht werden. Der Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) beinhaltet daher noch ein weiteres Risiko: das Währungsrisiko. Vor diesem Hintergrund dürfte die Rechtsprechung des BGH gegen die Deutsche Bank bzgl. Zinsswaps erst Recht auf Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) übertragbar sein. Anleger, die in der Vergangenheit Währungsswaps (Cross Currency Swap oder Currency Swap) erworbene haben, haben daher derzeit gute Aussichten, Schadensersatz verlangen zu können.
Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bei Freiburg und Offenburg (Ortenau, Ortenaukreis) empfiehlt Anlegern von Währungsswaps (Cross Currency Swap oder Currency Swap) sich anwaltlich beraten zu lassen. Ist keine hinreichende Aufklärung der Anleger von Währungsswaps erfolgt, schuldet die Bank Schadensersatz. Es besteht daher die Möglichkeit, ohne Schaden aus der Anlage in den Währungsswap herauszukommen. Anleger sollten daher umgehend handeln, da möglicherweise eine Verjährung der Ansprüche droht.

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http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/zinsswap-zins-swaps-spread-ladder-swap