Morgan Stanley P2 Value - Katastrophe in Japan, Folgen für die Anleger?

Wirtschaft und Gewerbe
20.03.2011755 Mal gelesen
Anleger des Morgan Stanley P2 Value werden von nicht verschohnt. Rechtsanwälte informieren über die Folgen der Japan Katastrophe!

Der Morgan Stanley P2 Value hat u.a. auch in Gebäude in Japan investiert, die nun von dem Erdbeben betroffen sind. Morgan Stanley teilt mit, dass keine größeren Schäden zu verzeichnen sind. Außerdem seien Erbebenversicherungen abgeschlossen worden. Eine abschließende Beurteilung, welche Schäden nun aufgetreten sind und welche von den Versicherungen bezahlt werden, ist aber noch nicht möglich.

Für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value reißen die Hiobsbotschaften nicht ab. Drohen nun weitere Verluste? Die Lage in Japan dürfte es sehr schwer machen, die Immobilien zu verkaufen. Außerdem ist noch nicht absehbar, ob ein Atomunfall nicht noch weitere erhebliche Folgen für den Morgan Stanley P2 Value haben wird. Die Munich Re teilt mit, dass Atomunfälle nicht versicherbar seien. Wenn nun Gebäude des Morgan Stanley P2 Value von dem Atomunfall betroffen sind, sind dies keine guten Aussichten für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value. Hinzu kommt, dass der Morgan Stanley P2 Value liquidiert wird und die Gebäude verkauft werden müssen. Dies dürfte sehr schwierig werden bei der momentanen Lage in Japan.

Anleger des Morgan Stanley P2 Value sollten nun nicht weiter zögern und darauf hoffen, dass sie einen großen Anteil ihres Geldes zurückerhalten. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger des Morgan Stanley P2 Value vertritt, teilt mit, dass kaum ein Anleger über die erheblichen Risiken des Morgan Stanley P2 Value aufgeklärt wurden. Anleger können ohne Schaden aus der Anlage herauskommen. Zahlreiche Gerichtsverfahren und sonstige Verfahren laufen bereits. Es gilt zwar grundsätzlich eine 3-jährige Verjährungsfrist, jedoch haben auch Anleger eine Chance auf Schadensersatz, bei denen die Frist schon abgelaufen ist. Es wird empfohlen, sich umgehend von einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden und sich beraten zu lassen.

Hilfe und weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/morgan-stanley-p2-value-rechtsanwaelte-informieren-hiobsbotschaften-fuer-anleger-schadensersatz