AKURA: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Wirtschaft und Gewerbe
03.03.2011921 Mal gelesen
Die AKURA Unternehmensgruppe gerät zunehmend in Bedrängnis. Mittlerweile ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft, weil die Unternehmensführung Kapital der Anleger veruntreut haben soll.

Atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte

Die AKURA Unternehmensgruppe ist seit vielen Jahren am sog. "Grauen Kapitalmarkt" aktiv. Seit 2005 wurden in vier Emissionen atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte angeboten. Noch im Dezember 2010 diente die AKURA ihren Kunden Direktbeteiligungen an kanadischen Rohölförderungsunternehmen an.

Dubiose Machenschaften

Nahezu zeitgleich meldete die Zeitschrift Börse Online in ihrer Ausgabe 52/2010, dass zwei verantwortliche Mitarbeiter der AKURA Gruppe Ende Oktober wegen Betrugsverdachts verhaftet worden seien. Der einschlägige Haftbefehl listet die ersten drei Emissionen der atypisch stillen Beteiligungen auf. Die 4. Emission befand sich damals noch in der Platzierung.

Fragwürdiges Geschäftsmodell?

Zahlreiche Anlegerschützer werfen der AKURA schon seit vielen Jahren ein fragwürdiges Geschäftsmodell vor. Betroffene Anleger sollten deshalb sobald wie möglich ihre AKURA-Investitionen von einer Anlegerschutzkanzlei überprüfen lassen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwältin Dr. Rötlich