Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG: Schadensersatz, Klage, Verjährung droht

Wirtschaft und Gewerbe
28.11.2010442 Mal gelesen
Anleger der Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG sollten Handeln, es droht Verjährung der Ansprüche!!!

Bei den Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG handelt es sich um Beteiligungsmodelle. 

Die Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG sind Gesellschaften, die in Immobilien investieren und somit auf eine Rendite durch die Mieterträge und die Wertsteigerung der Immobilien hoffen, weiterhin auch durch den Verkauf Erlöse zu erreichen versuchen.

Der Anleger beteiligt sich an den Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG mit einer atypisch stillen Beteiligung als faktischer Mitunternehmer. Dies stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, bei welcher der Anleger nicht nach außen in Erscheinung tritt, sondern nur als Investor seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen leistet und die Gesellschaft dann mit diesem Geld arbeiten kann. Je nach dem Beteiligungsvertrag kann der Anleger der Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG seine Einlage entweder in Form der Einmaleinlage oder durch Ratenzahlung erbringen, wobei auch eine Kombination beider Arten möglich ist.

Anleger der Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG sind meist nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden. Die Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG birgt das Risiko des Totalverlusts in sich. Anleger können also ihr gesamtes Geld verlieren. Außerdem kommt man nicht ohne weiteres an sein Geld, sondern erst nach einer bestimmten Zeit. Als Altersvorsorge eignet sich eine solche Beteiligung nicht.

Anleger der Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG können gegen ihre Berater Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie falsch beraten wurden. Dadurch können sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen. Daneben besteht die Möglichkeit, die Anlage zu widerrufen. Damit kommen Anleger zumindest frühzeitig aus der Anlage in die Südwest Finanz Vermittlung AG (Südwestrentaplus), Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG raus.

Anleger sollten schnell handeln, da die Verjährung von Ansprüchen droht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits Anleger der Beteiligungen vertritt, rät, sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Hilfe finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/suedwest-finanz-vermittlung-ag-suedwestrentaplus-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage