IDO-Verband mahnt wegen unbestimmter Lieferfrist ab

IDO-Verband mahnt wegen unbestimmter Lieferfrist ab
05.10.2016168 Mal gelesen
Erneut mahnt der IDO-Verband wegen Wettbewerbsverstößen ab. Gegenwärtiger Gegenstand der Abmahnschreiben ist die Angabe einer unbestimmten Lieferfrist und der fehlende Hinweis auf das zuständige Handelsregistergericht.

Wie lautet der Vorwurf des IDO-Verbands?

Konkret wird dem Empfänger der Abmahnung in dem Schreiben vorgeworfen, dass er in einem Angebot auf Ebay eine unbestimmte Angabe zur Lieferfrist vorgenommen hat, durch die Angabe ".in der Regel.". Außerdem habe er nicht auf das zuständige Handelsregistergericht verwiesen.

Welche Forderungen stellt der Verband?

Der Verband verlangt von dem Abgemahnten in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die Verletzungshandlung. Daneben soll er einen pauschalen Betrag von 195 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen.

Abmahnung erhalten? - So reagieren sie richtig!

Sie haben auch eine Abmahnung vom IDO-Verband erhalten? Ignorieren sie das Schreiben auf keinen Fall und berücksichtigen sie im  Weiteren die folgenden Punkte:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Die Rechtsanwälte von Werdermann und von Rüden beraten sie deutschlandweit  und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen sie hierfür auch die kostenlose Erstberatung. Ihr Anliegen  können sie uns ganz unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder nehmen sie telefonisch unter  030 - 965 356 2929 Kontakt zu uns auf.