Auch eine Abmahnung von Thomas von Haugwitz über Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung von Thomas von Haugwitz über Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten? Ich berate Sie.
29.09.2016620 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurden aktuell mehrere Abmahnungen der Kanzlei Schroeder für Herrn Thomas von Haugwitz zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen:

Bei den hier aktuell vorliegenden Abmahnschreiben handelt es sich um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In den Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner als Händler auf der Internetplattform eBay Lego-Artikel zum Kauf anbietet. Sodann wird gegenüber den Abgemahnten darauf hingewiesen, dass diese auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Lego-Artikel anbieten und hierbei als private Anbieter auftreten. Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Verkauftstätigkeit der Abgemahnten alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Hierzu wird ausgeführt, dass eine gewerbliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden. Sodann wird gegenüber den Abgemahnten der Vorwurf erhoben, dass diese nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftreten und dass ihre Tätigkeit in Wirklichkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sei.


Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Mit den Abmahnschreiben wird zunächst eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung ein flexibles Vertragsstrafenversprechen vor und ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. Des Weiteren werden mit den Abmahnschreiben Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro geltend gemacht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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