Abmahnung Getty Images durch Waldorf Frommer wegen illegaler Bildverwendung

Wettbewerbs- und Markenrecht
22.06.2016205 Mal gelesen
Abmahnung Getty Images erhalten? Wir helfen Ihnen. Wir wollen, dass Sie nicht Tausende bzw. Hunderte Euro zahlen müssen, sondern allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag oder im Idealfall sogar gar nichts und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

Abmahnung Getty Images erhalten? Wir helfen Ihnen.

 

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende bzw. Hunderte Euro zahlen müssen, sondern allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag oder im Idealfall sogar gar nichts und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

 

Auch wir haben unsere Kanzlei in München und kennen die Rechtsprechung der Münchener Gerichte bestens.

 

1.Was wird in einer Abmahnung Getty Images verlangt?

 

In der Regel verlangen Waldorf Frommer in einer solchen Abmahnung die Löschung des illegal verwendeten Bildmaterials, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft, insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.

 

Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadenersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

 

2.Was sollten Sie bei einer AbmahnungGetty Images durch Waldorf Frommer nicht tun?

 

Bleiben Sie nicht untätig!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit den Abmahner auf.

Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter.

Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

 

Erteilen Sie nicht blind und vor allem ungeprüft Auskunft über Dauer und Herkunft des verwendeten Bildmaterials!

 

3.Was sollten Sie tun?

 

Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Notieren sorgfältig in der Regel kurz gewählte Frist.

Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht. Daher suchen Sie zeitnah den Rat eines Experten für Bildrechte. Zahlen Sie nicht blind einen Teilbetrag, wie oftmals im Internet zu lesen ist. Das bringt gar nichts außer Ärger.

 

4.Was wir für Sie im Falle einer AbmahnungGetty Images durch Waldorf Frommer tun!

 

Wir sind seit Jahren Experten auf diesem Gebiet und können aus der Erfahrung von mehreren tausend Abmahnungen sehr gut einschätzen, ob und was man in Ihrem Falle tun kann. Vorallem wissen wir, wie Münchener Gerichte entscheiden. Nicht nur Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben Ihren Kanzleisitz in München, sondern wir auch! Diese Einschätzung nehmen wir im Rahmen einer kostenlosenErstberatung vor.

 

Tipp: Gerade bei der angeforderten Auskunft durch den Abmahner gilt es, höchste Vorsicht walten zu lassen! Die Auskunft muss zeitnah erteilt werden, da ansonsten ein sündhaft teures gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren mit enormen Prozesskosten droht! Sie können dadurch viel Geld sparen!

 

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Erstberatung per E-Mail: beratung@anwalt-abmahnung-münchen.de oder rufen Sie uns an 089/53 51 35

 

Christian Giese

Rechtsanwalt