Unverlangt zugesandte E-Mail-Newsletter

Unverlangt zugesandte E-Mail-Newsletter
08.06.2016170 Mal gelesen
Ein Dauerproblem

Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen unverlangt zugesendeter Newsletter vor. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Üblicherweise werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Darüber hinaus können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Anspruch auf Unterlassung

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Demgegenüber stellt sich der Erstattungsanspruch aus einer Abmahnung nicht als Hauptproblem dar. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Was Sie tun können

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun - idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt - einer Lösung zuführen.

  •     Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  •     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  •     Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  •     Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten


Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.