Die Information bezüglich AGB

Die Information bezüglich AGB
11.05.2016221 Mal gelesen
Hier: Ein zu kleiner Scrollkasten

Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Bearbeitung vor, weil die AGB in einem zu keinen Scrollrahmen eingefügt waren. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Bedeutung einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche

 Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Außerdem bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Vor allem bei Unternehmern hat die Abwägung der Kostenrisiken daher auch langfristig Bedeutung.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Von hohen Kosten im Einzelfall sollte man sich hier nicht ablenken lassen.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  1.     Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  2.     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  3.     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  4.     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  5.     Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten


Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.