Erhebung von Daten bei minderjährigen Verbrauchern

Erhebung von Daten bei minderjährigen Verbrauchern
30.04.2016188 Mal gelesen
Wie ist die Rechtslage?

Im Rahmen eines Mandats ist mir eine Abmahnung zur Bearbeitung übergeben worden, weil bei minderjährigen Verbrauchern Daten erhoben wurden. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung - was ist das?

Eine Abmahnung stellt - allgemein formuliert - eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Erfahrungsgemäß werden mit einer Abmahnung mehrere Ansprüche erhoben.

In erster Linie geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Daneben regelt das Gesetz  Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Demgegenüber stellt sich der Erstattungsanspruch aus einer Abmahnung nicht als Hauptproblem dar. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  •     Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch


Ich unterstütze Sie gern.