Abmahnung, weil die AGB im WAP-Dienst bei eBay nicht angezeigt waren

Abmahnung, weil die AGB im WAP-Dienst bei eBay nicht angezeigt waren
27.04.2016187 Mal gelesen
Es wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Kostenerstattung begehrt.

Im Auftrag eines unserer Mandanten bin ich derzeit mit der Bearbeitung einer Abmahnung beauftragt, weil die AGB im WAP-Dienst bei eBay nicht angezeigt waren. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht - Eine Einführung

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Vorrangig geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden.  Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Darüber hinaus gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Zum Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.

Demgegenüber stellt sich der Erstattungsanspruch aus einer Abmahnung nicht als Hauptproblem dar. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Was Sie tun können

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  1.     Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  2.     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  3.     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  4.     Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  5.     Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch


Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, unterstütze ich Sie gern.