Abmahnung, weil die AGB nicht veröffentlicht wurden

Abmahnung, weil die AGB nicht veröffentlicht wurden
26.04.2016120 Mal gelesen
Wie man hierauf reagieren sollte

Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tätig, weil die AGB nicht veröffentlicht wurden. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht - Einführung und Erläuterung

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden.  Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Darüber hinaus regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Die Reaktion nach einer Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Was Sie tun können

 Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  •     Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  •     Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  •     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  •     Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  •     Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch


Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.