Abmahnung wegen des Umstandes, dass über eBay Ware angeboten wurde, die nicht geliefert werden kann

Abmahnung wegen des Umstandes, dass über eBay Ware angeboten wurde, die nicht geliefert werden kann
25.04.2016259 Mal gelesen
Reaktionsmöglichkeiten auf diese Abmahnung

Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen des Umstandes vor, dass über eBay Ware angeboten wurde, die nicht geliefert werden kann . Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Abmahnung - was ist das?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Die Ansprüche aus einer Abmahnung

 Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

 In erster Linie geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein solcher Anspruch ist zum Beispiel der auf Erstattung der angefallenen (Rechts-)verfolgungskosten. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Daneben regelt das Gesetz  Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Anspruch auf Unterlassung

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft von Bedeutung.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  •     Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  •     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  •     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •     Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch


 Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.