Ebay-Abmahnung - Ab wann gilt ein Verkäufer bei Ebay als gewerblicher Verkäufer?

Wettbewerbs- und Markenrecht
17.04.2016207 Mal gelesen
Diese Frage lässt sich leider nicht mit einer konkreten Zahl oder Aussage beantworten. Zu diesem Themenbereich existiert mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung, an der sich lediglich orientiert werden kann.

Diese Frage lässt sich leider nicht mit einer konkreten Zahl oder Aussage beantworten. Zu diesem Themenbereich existiert mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung, an der sich lediglich orientiert werden kann.

In einer höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 04.12.2008 - Az.: I ZR 3/06 - führte dieser aus, dass bereits eine gewerbliche Tätigkeit eines Warenanbieters auf einer Internet-Plattform bei 25 Käuferbewertungen liegen kann.

Hierzu ist jedoch anzumerken, das bei der Beurteilung ob eine private oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt nicht einzig und alleine die Käuferbewertungen heranzuziehen sind. Diese stellen lediglich ein erstes Indiz für eine Beurteilung dieser Frage dar. Hinzutreten müsse in der Regel noch weitere Anhaltspunkte, die auf ein gewerbliches Handeln schließen lassen.

Der BGH hat in seiner oben genannten Entscheidung dazu weiter ausgeführt:

"Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedback´s und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen." [Fettung durch die Autorin vorgenommen]

Es kommt daher nicht nur auf die Käuferbewertungen an, sondern vielmehr auf das gesamte Verkäuferverhalten über einen längeren Zeitraum. So muss auch hinterfragt werden, ob viele verschiedene oder gleichartige Artikel bzw. nur gebrauchte oder häufig auch neue Artikel verkauft wurden. Insbesondere ist aber ein Augenmerk darauf zu legen, in welchem Zeitraum der Verkäufer seine letzten Bewertungen erhalten hat.

Die Grenze zwischen einer privaten oder gewerblichen Verkäufertätigkeit auf einer Internet-Plattform ist daher fließend und jeweils am konkreten Einzelfall zu beurteilen.

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